Ein Gastbeitrag von MdL Dr. Anne Cyron:

Dutzende Mitarbeiter deutscher Unternehmen sind in Bundesministerien beschäftigt. Sie verfassen Reden für Minister, basteln an Gesetzestexten oder nehmen im Auftrag des jeweiligen Ministeriums an Tagungen teil. Sie arbeiten an den verschiedensten Projekten sowohl im Bundeskanzleramt als auch im Presseamt mit. Dieser Personenkreis ist im Zweifelsfall eher seinem Hauptarbeitgeber als dem Ministerium oder gar dem Gemeinwohl verpflichtet. Lobbyismus trägt dazu bei, die Kluft zwischen dem Volk und der politischen Klasse ständig zu vergrößern. Vetternwirtschaft, Filz und damit korruptionsfördernde Strukturen sind die Folge. Deshalb ist dem Einfluss von Lobbyismus und Interessenvertretungen auf die Politikgestaltung und Gesetzgebung mit weitestgehender Transparenz zu begegnen. Bundestagsabgeordnete müssen ihre volle Arbeitskraft der parlamentarischen Arbeit widmen. Das Mandat darf nicht unter Nebentätigkeiten leiden. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene ist der überbordende Lobbyismus einzudämmen. So nutzen viele Abgeordnete ihr politisches Mandat, um sich lukrative Nebentätigkeiten zu beschaffen zur größtmöglichen persönlichen Bereicherung. Sowohl für den Bundestag als auch für die Landtage sind deshalb öffentlich einsehbare Lobbyregister zu erstellen., die Angaben über die Lobbyorganisation, deren Vorstände, Geschäftsführungen und Mitarbeiter, Mandanten, Auftraggeber sowie über die Interessengebiete als auch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel enthalten. Mitarbeiter von Interessenvertretungen und Wirtschaftsunternehmen, die in Ministerien u. a. beschäftigt sind, müssen öffentlich gemacht werden. Abgeordnete müssen ihre Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einkünfte offenlegen und bei Beratungstätigkeiten Arbeiten und Mandanten benennen.

Nebentätigkeiten, die einen Interessenkonflikt provozieren, weil die Informationen der Abgeordneten eine wichtige Informationsquelle für die Mandanten darstellen, sind nicht zulässig.

Im Sinne der Gesellschaft darf Lobbyismus nicht dazu führen, Einzelinteressen durchzusetzen und Einfluss auf Gesetze und politische Entscheidungen zu nehmen.

Die AfD legt bereits in § 19 Abs. 2 der Satzung für ihre eigenen Mitglieder entsprechende strenge Regulierungen fest. Die Kontrolle der Lobbyisten ist vor allem zu Zeiten von Koalitionsregierungen und damit des Fehlens einer handlungsfähigen parlamentarischen Opposition dringend gefordert.

03.10.2018 – Dr. Anne Cyron, Mitglied des Landesfachausschusses Demokratie

Was die Freien Wähler im November 2020 fordern, nämlich die Verbindungen von Politikern und Lobbyisten endlich offenzulegen, ist bereits seit Jahren in der Satzung der AfD festgelegt.

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