Klarstellung von MdL Franz Bergmüller zu Anträgen zum Landesparteitag der AfD Bayern, die die internen Streitigkeiten der Landtagsfraktion betreffen:

Es handelt sich wiederum um den Versuch, interne Differenzen der Landtagsfraktion in die Mitgliederschaft zu tragen und eine Parteinahme zugunsten einer Seite herbeizuführen. Es ist dieses Mal zwar eleganter verpackt als mit der Veröffentlichung vertraulicher Emails im Sommer 2019, aber dafür erst recht unzulässig. Bereits die Behandlung des Antrags wäre ein (wohl verfassungswidriger, vgl. Art. 13 (2) BV) Eingriff in die Autonomie der Fraktion zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten und ein Eingriff in das freie Mandat der Abgeordneten. Eigentlich könnte jeder der genannten Abgeordneten bereits jetzt eine gerichtliche einstweilige Verfügung erwirken, die dem LPT untersagt, sich mit diesem Antrag zu beschäftigen. Es gehört nicht zur Zuständigkeit des LPT, sich zur Satzung der LT-Fraktion zu äußern und dazu Verhaltensratschläge zu geben. Er könnte nämlich sonst genauso gut zum Gegenteil auffordern, nämlich zum Rücktritt der Fraktionsführung und zu einer Korrektur der Fraktionssatzung. Dies hätte nämlich angesichts der Mehrheitsverhältnisse einen höheren Befriedungseffekt als der hier beantragte Appell.

Franz Bergmüller, MdL

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