Presseerklärung der AfD-Kreistagsfraktion zum Ausbau des Brenner-Nordzulaufs

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Grundsätzlich begrüßt die AfD-Kreistagsfraktion die größtmögliche Verlagerung des Personen- und Transportverkehrs von der Straße auf die Schiene.

Nach ihrer Auffassung muss die notwendige Trassen-Verbreiterung ausschließlich schienennah entlang der Bestandsstrecke erfolgen, und zwar mit Lärmschutz entsprechend dem Neubaustandard. Soweit das aus rechtlichen, technischen, topographischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, kommt für die AfD-Kreistagsfraktion Ebersberg nur die unterirdische Streckenführung (Tunnellösung) in Frage.

Die im Bereich Trudering – Grafing geplante Blockverdichtung begründet als wesentliche Änderung den unabweisbaren Anspruch auf Lärmschutz nach Neubaustandard. Landschaftszerschneidende und flächenfressende oberirdische Trassen kommen für die AfD-Kreistagsfraktion in dem überaus dicht besiedelten oberbayerischen Raum nicht in Betracht.

An der Kostenfrage darf nach unserer Ansicht die „Tunnellösung“ nicht scheitern. Nur auf den ersten Blick ist sie erheblich teurer als die diskutierten oberirdischen Trassen in all ihren unterschiedlichen Varianten.

Die jedoch als unerlässlich anzustellende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ergibt jedoch ein gänzlich anderes Bild.

In ihr sind nämlich bei den oberirdischen Varianten der Flächen- und Landschaftsverbrauch (Flächenfraß), der unwiederbringliche Verlust an den ohnehin schon unverantwortlich geschrumpften landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die negativen Auswirkungen auf Fauna, Flora, Fremdenverkehr, Landschaftsbild, Umwelt und auf sonstige Standortfaktoren sowie die Kosten für den Lärmschutz – der bei der „Tunnellösung“ weitgehend entfällt - in die Berechnung mit einzubeziehen.

Schon angesichts der Generationen-Verantwortung und der strukturellen Dauerwirkung wäre eine lediglich auf die reinen Bau- und Grunderwerbskosten beschränkte Rechenweise unverantwortlich; sie stünde im Widerspruch zu einer gemeinwohl-orientierten Betrachtung.

Unabhängig von diesen Überlegungen könnte Geldmangel für eine derart wichtige Infrastrukturmaßnahme schon aus Gründen der Verteilungs-Gerechtigkeit und wegen sachgerechter Priorisierung nicht ins Feld geführt werden.

Das Garmischer Beispiel der dortigen Verkehrssituation aus jüngster Zeit mag das verdeutlichen. Dort wurde erst kürzlich eine Milliarde Euro für den Bau eines Autotunnelsystems zur Verfügung gestellt, während für die notwendige Verbesserung der dort eingleisigen Bahnsituation nichts übrig war!

Schließlich fällt auch bei einer globalen Betrachtung des bundesdeutschen Ausgabenverhaltens auf, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar z.B. bei sämtlichen internationalen „Geber-Konferenzen“ für bedürftige Staaten regelmäßig Spitzenplätze einnimmt, aber gleichzeitig u.a. die Infrastruktur im eigenen Land teilweise gröblich vernachlässigt.

Jedenfalls darf die geforderte Bestlösung im Sinne des Gemeinwohls und im wohl verstandenen Interesse der Lebens- und Wohnqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht an - vermeintlichem – Geldmangel scheitern.

Schließlich erinnert die AfD-Kreistagsfraktion noch an den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1994, wonach die beiden S-Bahn-Gleise zwischen Grafing-Bhf und Trudering dauerhaft der ausschließlichen S-Bahn-Nutzung vorzubehalten sind.

Lediglich im Ausnahmefall, etwa bei betriebstechnischen Störungen, stünden Nahverkehrszügen, wie dem „Meridian“ und anderen im Streckenverkehr Rosenheim-Kufstein/Salzburg, die S-Bahn-Gleise zur Verfügung.

Diese Beschränkung auf Ausnahmefälle ist bedeutsam im Interesse einer weiteren Taktverdichtung der S-Bahn.

Für die AfD-Kreistagsfraktion
Manfred Schmidt, Vorsitzender

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