Martin Huber: Asyl – Heim oder Unterkunft aber nicht Missbrauch

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Allein der Name Asyl ist sehr aussagekräftig. Er kommt aus dem Griechischen und bedeutet Heim oder Unterkunft.
Die Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur, des Zweiten Weltkriegs und der mit ihm verbundenen Flüchtlingsbewegungen hatten die Notwendigkeit neuer Regelungen verdeutlicht. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 1948 schrieb erstmals ein individuelles Asylrecht fest. Artikel 14, Absatz 1 lautet: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen“. Die Bundesrepublik Deutschland schrieb, als eines der wenigen Länder, dieses Recht im Art. 16 des Grundgesetzes mit den Worten: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ fest.
Das Asylrecht sieht also ein Heim für Verfolgte vor und ist nicht dazu da, daß Zuwanderer, die glauben in Deutschland wirtschaftlich besser leben zu können, sich hier niederlassen. Das ist heute häufig der Fall und aktuelle Diskussionen, aufgrund der veränderten Gegebenheiten das Grundgesetz zu ändern, sind absolut angebracht.

Die Flüchtlingskrise 2015/2016, die zur Einreise von weit über einer Million Personen nach Deutschland führte, war ein einschneidender und dunkler Moment für Deutschland. Hunderttausende, flossen unkontrolliert in unser Land.
Wegen der bei uns zu erwartenden extrem hohen Sozialleistungen war Deutschland, wie auch jetzt noch, Zielland Nr. 1 und wurde von so vielen aufgesucht, wie in allen anderen EU-Ländern zusammen.

Verursacherin dieser Katastrophe war die damalige Bundeskanzlerin Frau Merkel mit ihrem: „Wir schaffen das“. Auch in der Folgezeit ließ man den ungehinderten Zuzug laufen. Die Folgen waren überforderte Behörden, Schulen u.ä., sowie Asylmißbrauch, Sozialbetrug und stark steigende Kriminalität bis hin zu terroristischen und politisch motivierten Anschlägen.

Das war ein Blick zurück – und wie ist die Situation heute?

Ich meine nicht besser, eher noch bedenklicher. Wenngleich man von verantwortlicher Stelle immer getönt hat: „2015 darf sich nicht wiederholen“ sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Im Jahr 2022 haben 244.000 in Deutschland einen Asylantrag gestellt.

Von Januar mit April 2023 sind nun schon über 110.000 Asylanträge eingereicht worden.

Der Zustrom auf der Balkanroute, wie auch auf dem Mittelmeer, jetzt neben Lybien auch von Tunesien aus, nimmt stark zu. Sachsen ist zu einem Einfallstor aus dem Osten geworden.

Hinzu kommt, daß Deutschland über einer Million ukrainische Flüchtlinge aufgenommen hat. Auch hier ist der Zulauf nach Deutschland wegen des zu erwartenden ausgesprochen hohen Bürgergeldes ausgesprochen hoch. Der Ausdruck Sozialtourismus von Herrn Merz ist hier absolut berechtigt. Feige hat er ihn zurückgenommen.

Eine Innenministerin Faeser lehnt eine Asyl-Obergrenze ab. Sie und die ganze Regierung lassen die Kommunen bei der Problematik der Unterbringung allein und der Bundeskanzler hält es nicht für notwendig den Flüchtlingsgipfel zu besuchen. Die Kommunen als Hauptbetroffene werden aber dazu nicht einmal eingeladen.

Erstaunlich ist, wie sich jetzt die Union, vor allem die CSU im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen in Bayern, sich der Sorgen und Nöte der Bürger annimmt, die durch diese Migrationsflutung entstehen. Gestern stellte man die bürgerliche und konservative AfD noch als Ausländerfeinde in die rechte Ecke, da sie sich für den Erhalt unserer christlich abendländischen Kultur und Identität einsetzte; da sie vor der extrem hohen Straffälligkeit der Zuwanderer warnte. Heute geht die Union mit diesen Themen auf Stimmenfang.

Nun haben sich die EU-Innenminister auf schärfere Asylverfahren geeinigt. Die Reformpläne sehen insbesondere einen deutlich rigideren Umgang mit Migranten ohne Bleibeperspektive vor. So sollen Menschen aus als sicher geltenden Ländern künftig nach dem Übertritt der EU-Grenze unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen. Dort werde innerhalb von zwölf Wochen geprüft, ob der Antragsteller Chancen auf Asyl hat. Wenn nicht, soll er umgehend zurückgeschickt werden.
Die Bundesregierung wollte, daß Familien mit Kindern von den sogen. Grenzverfahren ausgenommen werden, mußte sich dann aber doch der Mehrheit realitätsnaher Länder beugen. Ein harter Brocken für die Grünen. So meinte die Vorsitzende Ricarda Lang, daß man der unmenschlichen Regelung nicht hätte zustimmen dürfen.

Warten wir also ab, was die Zukunft bringt.
Es ist zu befürchten, daß sich die Schleuser ihr Geschäftsmodell nicht so schnell verderben lassen und neue Wege finden.
Deutschland darf nicht länger das gelobte Land mit den höchsten Sozialleistungen sein. Eine EU-Angleichung ist dringend geboten.
Asyl muß wieder seinen Namen verdienen. Eine Änderung des Grundgesetzes ist ggf. vonnöten. Das schuldet man dem deutschen Bürger und der sollte immer noch an erster Stelle stehen.

Martin Huber
Afd Kreisrat u. Gemeinderat
Landtagskandidat

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