Die Coronakrise hat die ganze Welt fest im Griff. Der Landtagsabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der bayerische AfD-Fraktion, Franz Bergmüller, informiert immer aktuell über neue Entwicklungen.

+++ 22.10.2020 +++

• Reproduktionsfaktor weiterhin bei 1 – trotz explodierender Infektionszahlen?

Wenn der Reproduktionsfaktor weiterhin bei 1 verharrt, woher kommen dann die massiven Anstiege der Infizierten?
Wir fragen bei der Staatsregierung nach!

Ehemaliger Bundesverfassungsrichter warnt vor Aushöhlung der Grundrechte

Bis 2010 war Hans-Jürgen Papier Präsident des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts. Seine Warnung: „Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen“

+++ 21.10.2020 +++

• Info zu Zulässigkeit von Vereins- und Verbandsversammlungen im Landkreis Rosenheim

Auf Nachfrage von MdL Franz Bergmüller gab das Landratsamt Rosenheim jetzt Auskunft über die derzeitige Verfügung für Vereins- und Verbandsversammlungen. Die Antwort lautet wie folgt:

Guten Morgen Herr Bergmüller,

zugegeben ist es momentan nicht ganz leicht im Allgemeinverfügungs-/Verordnungsdschungel durchzublicken. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich und kann/darf Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Die fehlenden Anordnungen bezüglich Veranstaltungen mit absehbarem Teilnehmerkreis/Privatfeiern in der Allgemeinverfügung vom 20.10.2020 (Amtsblatt Nr. 18) haben den Hintergrund, dass die erforderlichen Maßnahmen bei örtlich erhöhter Infektionsgefahr in § 25a der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) seit dem 19.10.2020 bayernweit geregelt sind.
Die allgemein auch als „Corona-Ampel“ bekannten Regelungen des § 25a der 7. BayIfSMV gelten bei Überschreitung der jeweiligen Signalwerte von Gesetzes wegen. Die in den vorausgegangenen Allgemeinverfügungen getroffenen Anordnungen zu Privatfeiern und dem Aufenthalt im Öffentlichen Raum des Landkreis Rosenheim sind daher gegenstandslos geworden.

Aufgrund der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis Rosenheim gilt für private Feiern und Zusammenkünfte nach § 25a Abs. 2 Nr.3 der 7. BayIfSMV also derzeit folgende Regel:

„Der Teilnehmerkreis an nach § 5 Abs. 2 zulässigen privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.“

Satzungsmäßige Vereins- und Verbandsversammlungen fallen jedoch unter die Regelung des § 7 Abs. 2 der 7. BayIfSMV. Daher sind solche Versammlungen derzeit nicht von den o.g. Verschärfungen betroffen.

Die Voraussetzungen für Vereins- und Verbandsversammlungen sind zum jetzigen Stand folgende:

  1. Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zwischen allen Teilnehmern grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden kann.
  2. Unter Beachtung der Anforderungen nach Nr. 1 sind höchstens 100 Teilnehmer zugelassen.
  3. Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
  4. Für gastronomische Angebote gilt § 13.

M.a.W.: Es kommt auf die Größe des Veranstaltungssaals/-raumes darauf an, wie viele Teilnehmer (aber max. 100) an der Gesellschafterversammlung und der Jahreshauptversammlung teilnehmen können.

+++ 20.10.2020 +++

• Corona-Grenzwerte rein politische Entscheidung!

Wie aus einem uns vorliegenden Schreiben des RKI hervorgeht, sind sämtliche Grenzwerte, die starke Einschränkungen der Freiheitsrechte nach sich ziehen und auch innerdeutsch Risikogebiete ausweisen, rein politische Entscheidungen! (35, bzw. 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen)

Dem Schreiben nach hat das RKI weder Kriterien für innerdeutsche Risikogebiete, noch weist es diese aus. Auch die Infektionsschutzmaßnahmen, die (nach politisch gewählten Grenzwerten!) gelten, sind Sache der Bundesländer und stehen nicht mit Vorgaben des RKI in Verbindung!

Mediziner warnen vor Panikmache!

Mehrere Spitzenmediziner haben sich öffentlich gegen Angstmache und die von den Medien und Politikern betriebene Hysterie ausgesprochen.
Stattdessen müsse man lernen, mit einer Zunahme der Infektionszahlen umzugehen und zu leben.

Dem stimme ich vollkommen zu!

+++ 19.10.2020 +++

„Volle Kanne“ (ZDF): Dr. Christoph Specht zur Corona-Lage

Ab 04:50 min spricht der Experte Dr. Specht über die Zahl der positiv Getesteten und PCR-Tests und stellt die Aussagekraft der Werte in Frage!
Sehenswert!

Gesundheitsamts-Chef Pürner: „Von Maskenpflicht im Unterricht halte ich nichts“

Ich stimme Dr. Friedrich Pürner absolut zu: Zum einen betrachten wir nur die Zahl der Infizierten, nicht der Erkrankten, zum anderen handeln nach willkürlich gewählten Inzidenzwerten.

Besonders schließe ich mich Herrn Dr. Pürner auch beim Thema Schule an: Befreit die Kinder vom Mundschutz!

+++ 16.10.2020 +++

Das „veränderliche Interview“

Vor kurzem gab Hendrik Streeck dem Magazin „Cicero“ ein Interview. Wie die Fragen und Antworten im Nachhinein verändert wurden, ist unglaublich.

„Kinder sind keine Infektionstreiber!“

Obwohl laut einer aktuellen Studie keine erhöhte Infektionsgefahr von Kindern ausgeht, werden sogar Grundschüler gezwungen, Masken zu tragen und Türen und Fenster stehen auch während des Unterrichts bei einer Außentemperatur von 8 Grad Celsius offen.
Wo führt dieser Irrsinn noch hin?

Kategorien: Politik