Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt entschied, darf Spanien illegale Migranten an der Grenze umgehend abschieben. Um zu dem Recht auf Aufenthalt in Europa, oder auch zu Zugang zu Anwälten zu kommen, müssen die Migranten zunächst auf legale und nicht auf illegale Weise einreisen, so das in Straßburg ansässige Gericht.

„Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stärkt die Souveränität der EU-Staaten in der Asylfrage enorm“, so der bayerische Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller, „die Nationalstaaten haben das Recht, ihre Grenzen zu verteidigen und illegale Migranten umgehend abzuschieben.“

Mit diesem Urteil widerspricht das Gericht der eigenen Entscheidung von 2017. Die von Spanien an der Grenze zu Marokko praktizierten Schnellabschiebungen wurden damals als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention angesehen.
Jetzt stimmt Straßburg jedoch dem Einwand der spanischen Regierung zu, es handle sich dabei nicht um eine „Massenabschiebung“, sondern um „Abweisung an der Grenze“.

„Ich begrüße dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“, so Bergmüller, „hier wurde ein klares Zeichen für Souveränität der Nationalstaaten in der Asylfrage gesetzt.

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