Ab 2019 sollte die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung verboten werden. Jetzt wurde jedoch entschieden, die qualvolle Prozedur für zwei weitere Jahre zu erlauben. Der AfD-Landtagsabgeordnete und Metzgermeister Franz Bergmüller spricht sich dabei klar für örtliche Betäubung der Ferkel und damit einen schmerzfreien Weg der Kastration aus.

Um Ferkel zu kastrieren, werden die Tiere derzeit in Gestelle gespannt, der Samenstrang mit einer Zange abgequetscht und mit einem Skalpell die Hoden herausgeschnitten. Dies alles geschieht ohne Betäubung, bei vollem Bewusstsein und Schmerzempfinden. Bereits vor sechs Jahren hatte der Bundestag entschieden, diese grausame Methode zu verbieten. Um genug Zeit für die Etablierung schmerzfreier Alternativen zu gewähren, sollte dieses Verbot erst ab Anfang des Jahres 2019 gelten. Weil diese Frist nun wohl doch zu knapp angesetzt war, entschied der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit der Abgeordneten diese Woche, die Erlaubnis für die betäubungsfreie Ferkelkastration für zwei weitere Jahre zu verlängern. In der Zwischenzeit soll nun verstärkt an einer Lösung zur schmerzfreien Kastrationsalternative gearbeitet werden.

Der AfD-Landtagsabgeordnete und Metzgermeister Franz Bergmüller kennt die Problematik dieses Themas. „Für eine hervorragende Fleischqualität ist eine Kastration der Ferkel leider nötig“, so der Politiker, „die sogenannte ‚Ebermast’, also die Haltung von unkastrierten Tieren führt zwangsläufig zu Unruhe im Stall, was wiederum Verletzungen von Schweinen nach sich zieht. Allerdings sollten die Tiere vor dieser qualvollen Prozedur jedoch natürlich betäubt werden.“ Als eine praktikable Möglichkeit schlägt er den sogenannten „vierten Weg“, eine örtliche Betäubung, bzw. eine Inhalationsbetäubung vor, die direkt durch den Bauern vorgenommen werden kann. „Dies ist die einzige praktikable und flächendecken anwendbare Möglichkeit, um kleinere Betriebe nicht durch zusätzliche Kosten oder enormen Zeitaufwand stark zu belasten“, so Bergmüller, „um Betrug zu vermeiden kann natürlich jederzeit Nachweis über die Betäubungsmittel gefordert werden.“ Ein solches Kontrollsystem hat sich bereits anderweitig bewährt. So werden bei der Ermittlung von „Außer-Haus-Verkäufen“ im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Metzgereien beispielsweise Nachweise von Verpackungsmaterialien kontrolliert. Vollnarkosen oder Impfungen als Alternativen lehnt der Politiker ab. „Für eine komplette Narkotisierung der Tiere muss ein Tierarzt vor Ort sein. Dies bringt hohe Kosten mit sich, die sich kleinere Betriebe nicht leisten können“, sagt Franz Bergmüller, „eine ‚Immunokastration’, also Kastration durch eine Impfung wird derzeit durch die Verbraucher äußerst kritisch gesehen. Auch dieser Weg führt somit zu enormen finanziellen Verluste für die Schweinehalter.“

Der Politiker fordert jetzt, die „sanfte“ Methode durch örtliche Betäubung schnellstmöglich durchzusetzen. „Ich stehe ganz klar zu unserem deutschen Tierschutzgesetz“, sagt der Landtagsabgeordnete, „jetzt muss dringend eine Methode zur schmerzfreien Kastration von Ferkeln im Bundestag festgelegt und eingeführt werden, die auch für die vielen kleineren Landwirtschaftsbetriebe praktikabel ist.“

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