Nach dem aktuellen Urteil aus Augsburg, bei dem einem Eilantrag eines Gastronomen gegen die Ungleichbehandlung der Öffnungszeiten für die Außengastronomie stattgegeben wurde, darf dieser jetzt ab sofort auch im Freien bis 22 Uhr öffnen. Dazu Franz Bergmüller, wirtschafts- und tourismuspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion, sowie Mitglied der 12er Gruppe der Fraktion:

„Aufgrund dieses Urteils, das sich zwar auf eine Außenterrasse bezieht, aber mit einem Biergarten gleichzusetzen ist, fordere ich Ministerpräsident Söder dringend dazu auf, die Biergartenbeschränkung bis 20 Uhr mit sofortiger Wirkung aufzuheben! Die derzeitige Regelung ist völlig unverhältnismäßig, nachdem eine Infektion mit dem Coronavirus im Freien nachweislich unwahrscheinlicher ist!

Das Aufheben der Beschränkung muss dringend vor dem für die Gastronomie so wichtigem Pfingstwochenende geschehen. Auf das Kaufhausurteil wurde auch sofort reagiert! Generell sind die beschränkten Öffnungszeiten völlig unsinnig und führen einerseits zu Ärger mit den Gästen und andererseits zur Abwanderung in die Schwarzgastronomie und in den Privatverbrauch. Niemand kann es den Bürgern verdenken, denn die Infektionszahlen rechtfertigen einen derartigen andauernden Grundrechtseingriff nicht!

Auf das Schärfste kritisiere ich auch die aktuell verbreitete Nachricht von Ministerpräsident Söder, dass Maskenpflicht, Abstandspflicht und Hygienemaßnahmen so lange bestehen sollen, bis es entweder ein Medikament oder einen Impfstoff gegen Corona gibt! Dies ist der Sargnagel für viele Gastgewerbebetriebe, die gesamte Erlebnis- und Künstlerszene, sowie für Veranstaltungen jeglicher Art, denn dies würde einen eingeschränkten oder total verbotenen Betrieb bis etwa Mitte nächsten Jahres bedeuten, wie medizinische Fachaussagen belegen!“

Franz Bergmüller, MdL
Wirtschafts- und tourismuspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion Mitglied der 12er Gruppe der bayerischen AfD-Fraktion

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