Das Volksbegehren „Artenvielfalt“ ist Gesetz. Was im Juli im Bayerischen Landtag mit großer Mehrheit angenommen wurde, stößt bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis und große Sorge. Insbesondere bei Besitzern von Streuobstwiesen herrscht Unsicherheit und Wut. Dazu ein Leserbrief von Franz-Xaver Thielmann:

„Über Generationen hinweg haben landwirtschaftliche Familien mit viel Herzblut und Arbeitseinsatz die Streuobstwiesen geschaffen, gepflegt und erhalten. Als Dankeschön dafür geht jetzt die Politik her und will durch eine Biotopkartierung auf diesen Flächen das Sagen haben. Ein eigentumsrechtlich ungeheuerlicher Vorgang. Dabei tragen die Streuobstwiesen durch den Verkauf von Honig, Obst, Obstsäften und Spirituosen nicht unerheblich zur Einkommenssicherung der Landwirtschaftsfamilien bei und sind als Wirtschaftsflächen anzusehen. Eine Biotopkartierung würde die wirtschaftliche Nutzung der Streuobstwiesen stark einschränken, was einer entschädigungslosen Enteignung gleichkommt. Eine entschädigungslose Enteignung ist aber rechtlich nicht zulässig. Der Bauernverband ist hier gefordert, mit harten Bandagen zu kämpfen.“
Franz-Xaver Thielmann

Franz Bergmüller hatte im Rahmen von Plenarsitzungen eindringlich vor der faktischen Enteignung von Streuobstwiesen gewarnt. Um voreilige Abholzungen von Baumbeständen zu verhindern, brachte die AfD-Fraktion Mitte Juli einen Dringlichkeitsantrag ein, der Besitzern von Streuobstwiesen und Dauergrünland ein Moratorium gewähren sollte. Der Antrag wurde abgelehnt.