Die Äußerungen der ehemaligen Kanzlerin Merkel zur Wahl in Thüringen 2020, dass diese „rückgängig gemacht werden“ müssten, sind verfassungswidrig. Das stellte jetzt das Bundesverfassungsgericht klar. Dazu das Statement von MdL Franz Bergmüller, dem stellvertretenden Vorsitzenden der bayerischen AfD-Fraktion:

„Ich begrüße die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das einen klaren Sieg der Demokratie darstellt. Eine Regierung muss die Entscheidung des Volkes im Rahmen einer Wahl anerkennen – das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein!

Leider sind derartige Vorfälle keine Seltenheit. Diffamierungen und Missachtung parlamentarischer und demokratischer Rechte sind keine Einzelfälle. Dass in diesen Fällen erst der Rechtsweg beschritten werden muss, um für Gerechtigkeit zu sorgen, ist ein Skandal.

Nichts desto trotz ist es erfreulich, dass heute ein Gericht diesen Missstand anerkannt hat und den Altparteien damit eine wichtige Lektion erteilt hat. Bedauerlich bleibt, dass der Unrechtszustand trotzdem erhalten bleibt. Bodo Ramelow ist weiterhin im Amt des Ministerpräsidenten in Thüringen.“

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