Das wirtschaftliche Reformprogramm der AfD – ein Arbeitspapier von MdL Franz Bergmüller in Zusammenarbeit mit Jurij Kofner und Kurt Bankhofer! Hier wird die Veröffentlichung in den kommenden Wochen Stück für Stück vorgestellt.

Wiedereinführung der Wehr- und Ersatzdienstpflicht

Bei der Aussetzung der Wehr- und Ersatzpflicht gingen die damalige Bundeskanzlerin Merkel, ihre Regierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags davon aus, dass Deutschland nur noch von Freunden umgeben ist und es so der Landesverteidigung nicht mehr bedarf. Eine kapitale Fehleinschätzung, wie der Ukrainekrieg nun deutlich beweist. Seit dieser Aussetzung wurde die Bundeswehr ausgezehrt und ihre Verteidigungsfähigkeit praktisch gegen Null gefahren. Dass die Bundeswehr für vor kurzem noch für völlig überflüssig gehalten wurde, beweist schon die Besetzung des Ministeramts mit völlig fachfremden Ministerinnen. Ursula von der Leyen (17. Dezember 2013 – 17. Juli 2019), Annegret Kramp-Karrenbauer (17. Juli 2019 – 8. Dezember 2021) und Christine Lambrecht (8. Dezember 2021 – amtierend) beweisen und beweisen deutlich, dass sie von der Materie absolut keine Ahnung haben. Dies beweisen auch Aussagen von hochrangigen Bundeswehroffizieren, die sie natürlich nur hinter vorgehaltener Hand aussprechen.

Ein treibender Aspekt war bei der Abschaffung der Wehr- und Ersatzpflicht auch, dass Deutschland mehr Verantwortung auf der ganzen Welt übernehmen sollte und dafür eine Wehrpflichtarmee nicht geeignet ist. Wehrpflichtige kann die Politik nicht so einfach nach Mali kommandieren, da sie ja der Verteidigung Deutschlands dienen sollten und eigentlich im Ausland nichts zu suchen haben. Wie sinnlos diese Einsätze außerdem sind und waren, zeigt der Bundeswehreinsatz in Afghanistan. Im Januar trafen die ersten Bundeswehrkräfte in der Hauptstadt Kabul ein, der Einsatz kostete dann 12 Milliarden Euro, 59 deutsche Soldaten verloren ihr Leben und wie man nach dem fluchtartigen Abzug feststellen musste, hat alles absolut nichts gebracht. Die Taliban ergriffen wieder die Herrschaft.

Ebenso negativ war die Abschaffung der Wehr- und Ersatzpflicht für den Kranken- und Pflegebereich. Von 1993 bis 2003 leisteten immer mehr als 100.000 Personen Zivildienst, überwiegend in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Während der gesamten Laufzeit von 1961 bis 2011 gab es insgesamt 2.718.360 Zivildienstleistende. Es musste bereits bei der Aussetzung der Wehr- und Ersatzpflicht der Regierung Merkel klar sein, dass diese Zivildienstleistenden in Zukunft fehlen werden. Beim Bundesfreiwilligendienst (BFD), der 2011 ins Leben gerufen wurde, sind aktuell etwa 33.000 Personen gemeldet. Die Einsatzbandbreite ist jedoch weit größer als beim damaligen Zivildienst. Die Zahlen der Teilnehmer beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) sind rückläufig.

Rund 55 Jahre nach ihrer Einführung setzte der Bundestag laut Bundestagsarchiv am Donnerstag, 24. März 2011, die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli dieses Jahres aus. Für das entsprechende Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 der Bundesregierung stimmten gemäß der Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses die Fraktionen CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Gesetz wurde zugleich ein freiwilliger Wehrdienst von sechs bis 23 Monaten geschaffen, der Männer und Frauen gleichermaßen offensteht. Bis zu 15.000 Freiwillige sollen in Zukunft neben den Zeit- und Berufssoldaten in der Bundeswehr dienen.

Die Aussetzung der Wehrpflicht war Teil der angestrebten Streitkräftereform, mit der die Bundeswehr von seinerzeit rund 255.000 Soldaten auf bis zu 185.000 verkleinert werden sollte. Das Ende der Dienstpflicht gilt jedoch ausschließlich in Friedenszeiten, im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann sie wieder aktiviert werden. Deshalb bleibt Artikel 12a des Grundgesetztes, nachdem jeder männliche deutsche Staatsbürger „vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden“ kann, unangetastet.

„Ich finde das keinen Freudenakt heute, dass wir hier die Wehrpflicht aussetzen“, betonte Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) vor dem Parlament. Sie sei allerdings sicherheitspolitisch nicht mehr zu begründen. Deutschland benötige leistungsfähige und finanzierbare Streitkräfte. Der Minister kündigte an, dass er bis Juni die endgültigen Zahlen und Angaben über den Umfang der Bundeswehr, die Strukturen im Ministerium und der zivilen Wehrverwaltung zu präsentieren. De Maizière bekräftigte, dass der freiwillige Wehrdienst attraktiv gestaltet werden müsse.

Dazu gehöre unter anderem die Erhöhung des Wehrsoldes und die Zahlung von Verpflichtungsprämien. Allerdings dürfe man die jungen Männer und Frauen nicht nur mit materiellen Anreizen umwerben. „Wer ausschließlich wegen des Geldes zur Bundeswehr kommt, ist vielleicht genau der oder die, die wir nicht haben wollen“, sagte er. Der freiwillige Wehrdienst solle „ein ehrenvoller Dienst“ sein, „auf den der Soldat stolz ist, und auf den unser Land stolz ist“.

Die jährlichen Kosten für den freiwilligen Wehrdienst wurden von der Bundesregierung auf 319 Millionen Euro beziffert. Diese würden jedoch durch die Aussetzung der Wehrpflicht vollständig kompensiert. Einmalige Kosten von bis zu 65 Millionen Euro im laufenden Jahr werden nach Angaben der damaligen Regierung durch die Zahlung von Verpflichtungsprämien an Mannschaftssoldaten zur Überbrückung personeller Engpässe entstehen.

Der SPD-Abgeordnete Hans-Peter Bartels bescheinigte der Regierung, dass die Aussetzung der Wehrpflicht und die Einführung eines freiwilligen Wehrdienstes prinzipiell die richtigen Entscheidungen sei. Bartels bemängelte jedoch die Vorbereitungen und Durchführung der Streitkräftereform.

So sei es eine „Veralberung der Bundeswehr“ gewesen, im vergangenen Jahr die Wehrdienstzeit noch einmal auf sechs Monate zu verkürzen. Scharf attackierte er die Entscheidung des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg, bereits ab dem 1. März dieses Jahres, keine Wehrpflichtigen mehr einzuziehen. Es sei „hart am Rande der Rechtsstaatlichkeit“, wenn die Regierung solche Entscheidungen ohne die vorherige Zustimmung durch den Bundestag treffe.

Der Sozialdemokrat bezweifelte, dass es gelingen werde, die angestrebten 15.000 Freiwilligen zu werben. Bartels mahnte die Regierung zudem, keine Reform „nach Kassenlage“ zu betreiben.

Dieser historische Rückblick zeigt, dass bereits damals ein übergreifendes Parteienkartell bestand und keine funktionierende Opposition existierte. Die AfD, die hätte gegenhalten können, gab es damals leider noch nicht.

Wir als AfD fordern die sofortige Widereinführung der Wehrpflicht mit einer Dauer von 12 Monaten, sowohl für Männer als auch für Frauen. Über mehr als fünf Jahrzehnte hat die Wehrpflichtarmee der Bundesrepublik Deutschland gute Dienste geleistet und für eine Verankerung der Streitkräfte in der Gesellschaft gesorgt. Die Wehrpflicht soll um ein Gemeinschaftsdienstjahr ergänzt werden. Dieses soll Anwendung finden für Frauen sowie für Männer, die sich nicht für den Wehrdienst entscheiden. Der Gemeinschaftsdienst soll in den Bereichen Pflege, Feuerwehr oder Technisches Hilfswerk geleistet werden.

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