Das wirtschaftliche Reformprogramm der AfD – ein Arbeitspapier von MdL Franz Bergmüller in Zusammenarbeit mit Jurij Kofner und Kurt Bankhofer! Hier wird die Veröffentlichung in den kommenden Wochen Stück für Stück vorgestellt.

Gesundheit und Pflege

Seit dem 01. September 2022 müssen Pflegeeinrichtungen laut Tariftreuegesetz ihren Arbeitnehmern, die Leistungen der Pflege oder Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen, eine Entlohnung zahlen, die die Höhe der Entlohnung eines Tarifvertrags oder das regional üblichen Entgeltniveaus nicht unterschreitet. Ansonsten drohen Pflegeeinrichtungen ihren Versorgungsvertrag zu verlieren. Das führt zur hohen Steigerung der Personalkosten. Weil auch die allgemeinen Kosten durch die Inflation steigen und die Energiekosten immer höher werden, steigt der Eigenanteil, den Bewohner oder deren Angehörige zahlen müssen, was bei diesen zu existenziellen Nöten führt. Offen ist auch die Frage der jungen Pflegebedürftigen (90.000 in Bayern) die nach der Reha in stationären Altenpflegeheimen untergebracht werden. Hier herrscht laut Meinung der AfD dringender Handlungsbedarf, es müssen entsprechende Fördermöglichkeiten geschaffen werden.

Die Pflege älterer Menschen durch einen Dienst oder durch ein Heim wird höher vergütet als die Pflege durch einen Angehörigen. Pflegende Angehörige werden oft mit organisatorischen und finanziellen Problemen alleingelassen. Wir wollen die Fürsorge für pflegebedürftige Familienangehörige in einer vertrauten familiären Umgebung stärken. In Deutschland werden derzeit mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt. Dabei sind die Pflegesätze für Pflegedienste in allen Pflegestufen doppelt so hoch wie die für eine Pflege durch Angehörige.

Die AfD möchte die Rahmenbedingungen derart gestalten, dass sich erwachsene Kinder bewusst für die Pflege der Eltern entscheiden können. Als Grundlage für die häusliche Pflege sind das Beratungsangebot für pflegewillige Angehörige in Form eines umfassenden Betreuungsnetzwerkes zu verbessern und die Pflegesätze an die Leistungen für Pflegedienstleister anzugleichen. Die AfD will Familienarbeit in der Pflege als Beitrag für das Gemeinwohl gesellschaftlich anerkennen. Die individuelle häusliche Pflege muss zu einem Hauptbestandteil der sozialen Sicherung werden.

Die AfD stellt das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung nicht in Frage. Die gesetzliche Krankenversicherung soll wieder paritätisch finanziert werden, sodass Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des Beitrags zahlen.

Es muss auch dafür gesorgt werden, dass der Bund in Zukunft höhere Beiträge für Hartz-IV-Bezieher entrichtet, aktuell werden nur etwa 100 Euro an Beitrag je Bedarfsgemeinschaft an die Krankenkassen bezahlt, wobei hier alle Familienmitglieder mitversichert sind. Dieser Beitrag ist nicht kostendeckend und muss darum von allen anderen Mitgliedern der Krankenkassen aufgefangen werden. Das heißt also, je mehr die Zahl der Hartz-IV-Bezieher steigt, umso stärker wächst auch die chronische Unterfinanzierung der Krankenkassen. Die AfD fordert darum umgehend kostendeckende Beiträge durch den Staat für diese Personengruppe.

Die AfD will Anreize schaffen, damit sich mehr Ärzte in ländlichen Regionen niederlassen. Für das Pflegepersonal in den Krankenhäusern fordert sie einen Mindestpersonalschlüssel. Mit einem bundesweiten Hausarztsystem sollen ambulante Behandlungen besser koordiniert, die freie Arztwahl jedoch nicht eingeschränkt werden.

Skeptisch zeigt sich die AfD gegenüber Ärzten, die nicht in Deutschland studiert haben. Mediziner sollten nach Möglichkeit hierzulande ausgebildet worden sein und ihre Sprachkenntnisse mindestens dem Niveau C1 entsprechen.

Die Gesundheitspolitik der AfD baut auf dem bestehenden deutschen Gesundheitssystem auf. Es zeigen sich jedoch zunehmend Fehlentwicklungen, denen sich die Alternative für Deutschland mit Reformvorschlägen annimmt. Unser Ziel ist eine am Menschen orientierte und wohnortnahe medizinische Versorgung. Die Effizienz unseres Gesundheitswesens soll neu bewertet werden, Eigenverantwortlichkeit, natürliche Prävention sowie Therapiefreiheit gefördert und der Einflussnahme von Lobbyisten strengere Grenzen gesetzt werden.

Die Verunsicherung der Bürger mit willkürlichen Corona-Grenzwerten, nicht nachvollziehbaren Maßnahmen und Einschränkungen von Grundrechten durch Verwaltungsermächtigungen unter Umgehung der Parlamente sind für uns inakzeptabel. Der Schwerpunkt freiwilliger Hygienemaßnahmen und Schutzbestimmungen muss auf gefährdeten Bevölkerungsgruppen liegen.

Das Tragen von Masken in Kindertagesstätten, Horten und Schulen lehnen wir ab. Die unverhältnismäßigen Lockdown-Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden. Die Pflicht zum Tragen einer Maske lehnen wir ab.

Eine verpflichtende Impfung (direkt und indirekt), Immunitätsausweise, sowie Tracking Apps oder sonstige Überwachungsmaßnahmen lehnen wir ab.

Wir wollen dafür sorgen, dass der öffentliche und wissenschaftliche Diskurs sowie die Achtung des Meinungspluralismus gewahrt bleiben. Wir fordern die Rückkehr zu bewährten wissenschaftlichen Diagnosemethoden zur Feststellung einer Infektion. Ein Schnelltest- oder PCR-Test, der laut Entwickler und WHO allein nicht zum Infektionsnachweis geeignet ist und dessen Falschpositiv-Rate zu künstlich überhöhten Inzidenzwerten führt, darf nicht länger die Grundlage für Freiheitsbeschränkungen durch staatlich verordnete Lockdowns, Zugangsbeschränkungen und Quarantäne sein.

„Ungeachtet der besonderen Herausforderungen in der Corona-Pandemie ist die Krankenhausversorgung in Deutschland chronisch unterfinanziert. Die Länder kommen ihrer Verantwortung für die Investitionen in Krankenhäusern immer weniger nach. Jedes Jahr besteht eine Lücke von 3 bis 4 Mrd. Euro bei einem jährlichen Bedarf von 7 Mrd. Euro,“ sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts über die Prüfung der Krankenhausfinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung. „Diese Unterfinanzierung hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Krankenhäuser andere Finanzierungsquellen für Investitionen heranziehen. Seit Jahren verwenden sie die von den Krankenkassen gezahlten Fallpauschalen auch für Investitionen und nicht für die Behandlung von Patienten. Dies entspricht nicht dem System der dualen Krankenhausfinanzierung.“

Einer der Gründe für diese Situation ist die unzureichende Krankenhaus-Planung der Länder. Sie gleicht einem Flickenteppich und stellt keine bedarfsgerechte Versorgungsdichte sicher. Die Länder stimmen ihre Planungen kaum aufeinander ab. Sie weisen Standorte, Fachabteilungen, Leistungsschwerpunkte und Gesamtplanbettenzahlen nach unterschiedlichen Kriterien aus. Eine Planung unter Berücksichtigung der Demografie, Morbidität und des medizinischen Fortschritts ist nicht vorhanden. Qualitätsaspekte spielen in der Krankenhausplanung der Länder nur eine untergeordnete Rolle. Außerdem gibt es keine einheitlichen Maßstäbe, aus denen sich eine Über- oder Unterversorgung herleiten lassen.

Die Folge ist eine Krankenhausstruktur, die nicht nur chronisch unterfinanziert, sondern seit Jahren in weiten Teilen ineffizient ist: Es bestehen Doppelstrukturen und es gibt zu wenig Spezialisierung. Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung nehmen komplexe Eingriffe vor, die spezialisierten Kliniken vorbehalten sein sollten. Das Potenzial für ambulante Behandlungen wird nicht ausgeschöpft. Zudem bleiben offene Stellen für ärztliches und pflegerisches Personal häufig unbesetzt.

Aufgrund der Unterfinanzierung suchen die Krankenhäuser andere Wege, Investitionen zu finanzieren. So verwenden sie zum Beispiel seit Jahren die eigentlich für laufende Kosten bestimmten Fallpauschalen der Krankenkassen für Investitionen. Zudem kommt es zu Mengenausweitungen: EU-weit hat Deutschland die höchste Bettendichte und überdurchschnittlich lange Krankenhausaufenthalte. Deutlich über dem EU-Durchschnitt lag auch die Zahl der MRT-Untersuchungen sowie beim Hüft- und Knieersatz.

Im Ergebnis verfügt Deutschland über eine ineffiziente Krankenhausstruktur: 40 Prozent der Krankenhäuser arbeiten mit Verlust, 13 Prozent sind von Insolvenz bedroht.

Die AfD fordert, dass die Länder gemeinsam mit den Bund eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur entwickeln sollen. Es muss sichergestellt sein, dass alle benötigten Krankenhäuser auskömmlich finanziert werden. Sofern sich der Bund an den Investitionen beteiligt, sollte er auch an den Planungen der Länder angemessen mitwirken. Gleiches gilt für die Krankenkassen.

Mit Blick auf die Krankenhausstruktur sind der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds und der geplante Krankenhauszukunftsfonds wenig ambitioniert. Zu einer strukturellen Verbesserung der Versorgungsstrukturen werden beide nicht beitragen können. Die Fördersystematik ist rein reaktiv und nicht wirtschaftlich. Dem Grundsatz „wo der Bund Geld gibt, sollte er auch die Regeln bestimmen“ wird er so nicht gerecht.

Die bestehende Finanzierung in dem Fallpauschalensystem hat sich als Zuteilungs- und Sparsystem mit der „Heckenschere“ erwiesen. Die Steuerungsfunktion zur Bereinigung von angeblichen Überkapazitäten potenziert Verwerfungen und beschleunigt Kliniksterben insbesondere im ländlichen Raum.

Die AfD fordert die Einführung eines Individualbudgets für Krankenhäuser, um auch in strukturschwachen Gebieten wohnortnah beispielsweise Notfalleinrichtungen, Abteilungen für Geburtshilfe und insbesondere die stationäre Behandlung von Kindern zu ermöglichen.

In die individuelle Finanzierungsvereinbarung zwischen den Krankenkassen und den jeweiligen Kliniken fließen das klinische Leistungsgeschehen, die Prüfungsergebnisse des erweiterten neuen Medizinischen Dienstes im Gesundheitswesen (MDG), der tatsächliche Bedarf in der Bevölkerung vor Ort sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses ein.

Die AfD fordert mit Blick auf die Trägervielfalt und die Zurverfügungstellung leistungsfähiger Krankenhausstrukturen eine Begrenzung privater Träger im Krankenhausbereich bei max. 60%.

Die Hälfte der niedergelassenen Ärzte erreicht in den nächsten Jahren das Rentenalter.

Die Motivation zum Führen einer eigenen Praxis sowie zu einer längeren Berufsausübung über die übliche Altersgrenze hinaus ist unter den bestehenden Restriktionen gering. Das bestehende System einer leistungsunabhängigen Budgetierung führt zu monatelangen Wartezeiten auf Facharztbehandlungen, überbordender Bürokratie, vorzeitige Praxisschließungen und stark verringertem Wunsch nach beruflicher Selbstständigkeit.

Nicht Kopfpauschalen, Budgetierung und willkürliche Honorarkürzungen innerhalb der GKV, sondern eine leistungsgerechte Bezahlung der Mediziner sichert eine bedarfsorientierte Betreuung des einzelnen Patienten. Eine unverhältnismäßige Leistungsausweitung wird durch flankierende Maßnahmen vermieden.
Ein weiterentwickelter Medizinischer Dienst im Gesundheitswesen (MDG), der im Gegensatz zum bestehenden System paritätisch besetzt und finanziert sein wird, soll sich aus allen im Gesundheitssystem Beteiligten zusammensetzen. Er wird zukünftig nicht nur ein Instrument der Kostenersparnis für Kostenträger sein, sondern auch ein Mittel zur Leistungsgerechtigkeit für die Patienten und für die Behandlungsqualität.

Ein mehrstufiges Bonussystem für Beitragszahler, das notwendige Arztkontakte nicht verhindert, aber von leichtfertigen Besuchen abhält, wird eingeführt.

Die AfD betrachtet die Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum als eine der aktuell dringendsten Aufgaben. Folgende Maßnahmen werden die Versorgung dort stärken: Aufhebung der Kopfpauschalen-Vergütung und der Budgetierung der ärztlichen Honorierung. Beendigung der Deckelung im Abrechnungssystem (Degression). Finanzielle und organisatorische Niederlassungshilfen. Abbau der Hürden bei der Anstellung von ärztlichem Personal, wie zum Beispiel der Jobsharing-Limitation. Weiteren Ausbau von Arztpraxen/ Polikliniken/MVZ mit angestellten Ärzten auch unter der Trägerschaft der Kommunen, aber unter ärztlicher Leitung. Förderung von Medizinstudenten, die sich nach dem Studium für einen gewissen Zeitraum zu einer Berufstätigkeit in strukturschwachen Gebieten verpflichten. Bereitstellung von günstigen Studiendarlehen für Medizinstudenten, die mit einer – auch anteiligen – Berufstätigkeit in unterversorgten Landkreisen sukzessiv erlassen werden. Konsequente Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages für eine flächendeckende Versorgungsdichte durch die Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen.

Im Anschluss an einer Krankenhausbehandlung führ das Fehlen von direkt anschließenden Pflegemöglichkeiten oftmals zu einer unwürdigen Übergangssituation. Die AfD fordert, dass Kurzzeitpflegeplätze in den Krankenhäusern durch die Pflegeversicherung finanziert werden. So wird der Druck auf pflegebedürftige Menschen vermieden, die häufig befürchten, dass eine Folgebetreuung in anschließenden Pflegeeinrichtungen oder zuhause nicht sichergestellt ist.

Steigende Patientenzahlen, Abnahme von qualifiziertem Pflegepersonal, Überlastung vorhandener Pflegekräfte und eine Ausgabendeckelung der Kranken- und Pflegekassen bei der Entlohnung der Pflege sorgen für eine zunehmende Schieflage im Pflegebereich.
Daher fordert die AfD: Eine leistungsgerechte angemessene Bezahlung der Pflegekräfte über einen Flächentarifvertrag mit steuerfreien Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Personaluntergrenze für Pflegeeinrichtungen mit einer Pufferregelung bei deren kurzzeitiger Unterschreitung.

Regelmäßige Überprüfung der Ergebnis- und Abrechnungsqualität in Pflegeeinrichtungen. Förderung und Finanzierung der Ausbildung zur Pflegefachkraft und nicht nur der Pflegehilfskräfte über das Jobcenter.

Die AfD fordert das Fortbestehen der verschiedenen Versorgungsformen und die Förderung altersgerechter Wohnformen. Wir befürworten weiter die getrennte Berufsausbildung von Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege, die sich über Jahrzehnte bewährt hat. Die generalisierte Pflegeausbildung halten wir für eine Fehlentwicklung zu Lasten der Pflegebedürftigen.

Die AfD schlägt eine Zusammenlegung von sozialer Pflegeversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung vor, um häufig auftretende Schnittstellenprobleme bei der Versorgung von Pflegebedürftigen, die gleichzeitig häufig auch multimorbide sind, zu vermeiden.

Der Leistungsumfang der sozialen Pflegeversicherung soll dabei dem Versicherungsprinzip in der Krankenversicherung angeglichen werden. Da eigene Kinder für das Funktionieren des Sozialstaates unabdingbar sind, muss berücksichtigt werden, dass kinderlosen Versicherten aufgrund des Wegfalls der Kindererziehung mit all den damit verbundenen Kosten im höheren Maße die Bildung eigener Rücklagen für den Pflegefall zumutbar ist.

291 Medikamente sind laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aktuell nicht verfügbar. Apotheken können sie nicht bestellen, Patienten, denen der Arzt sie verordnet hat, müssen auf Alternativen umsteigen. Vor allem Ältere und chronisch Kranke, die auf sie angewiesen sind und teilweise seit Jahren die gleichen Pillen schlucken, sind beunruhigt.

Die Zahl der nicht verfügbaren Arzneimittel hat sich dem Apothekenverband zufolge innerhalb eines Jahres verdoppelt. Zählte er 2017 noch 4,7 Millionen nicht lieferbare Packungen, sind es 2018 bereits 9,3 Millionen gewesen. Allein hochdosiertes Ibuprofen war mehr als 1,6 Millionen Mal nicht zu bekommen. Betroffen sind mittlerweile jedes 50. Präparat. Ein Lieferengpass liegt dann vor, wenn ein Medikament mehr als zwei Wochen lang nicht lieferbar ist oder die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt.

Die zunehmende Wartezeit insbesondere auf lebenswichtige Medikamente sowie eine Gefährdung gleichbleibender Versorgungsqualität weisen Reformbedarf auf. Folgende Forderungen der AfD ergeben sich daraus:
Der überwiegenden Monopolsituation und einseitigen Abhängigkeit vom Ausland wird durch Abschaffung der Rabattverträge, Ausweitung des Festbetragsmarktes, Anpassung der Herstellerrabatte und Abschaffung der Reimportquote entgegengewirkt.

Zur Vermeidung einer Überlastung des Arzneimittelbudgets werden diese Maßnahmen durch eine Ausweitung der Nutzenbewertung auch für den patentgeschützten Anteil der Medikamente und durch die Absenkung der Umsatzsteuer für Medikamente von 19% auf 7 %, finanziert. In anderen EU – Ländern gilt bereits für Medikamente ein abgesenkter Steuersatz oder sie sind ganz steuerbefreit.

Eine Bevorratung von rezeptpflichtigen Medikamenten für mindestens zwei Monate muss von den Herstellern sichergestellt werden.

Für die Gewährleistung einer flächendeckenden und qualifizierten Versorgung mit Arzneimitteln müssen die inhabergeführten Apotheken erhalten bleiben, die mit ihrem Liefer-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsservice an 365 Tagen die Versorgung der Bürger vor Ort sicherstellen.

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