Das wirtschaftliche Reformprogramm der AfD – ein Arbeitspapier von MdL Franz Bergmüller in Zusammenarbeit mit Jurij Kofner und Kurt Bankhofer! Hier wird die Veröffentlichung in den kommenden Wochen Stück für Stück vorgestellt.

Medien und Digitales

Digitalisierung

Die Beschleunigung der Digitalisierung der Wirtschaft als einer der wichtigsten Wachstumstreiber des 21. Jahrhunderts ist ein wesentlicher Aspekt des Blue Deal. Dementsprechend fordert die AfD in ihrem Wahlprogramm und laut parlamentarischen Anträgen u.a. folgende Maßnahmen: eine Ausweitung der öffentlichen Dienstleistungen durch E-Government; eine Harmonisierung digitaler Standards, Modelle und Plattformen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene; die Abschaffung strenger DSGVO-Anforderungen; die Schaffung einer Bundesdigitalagentur GmbH und eines Daten-Treuhänders für die Verarbeitung und den Austausch von Big Data, sowie die Beschleunigung der Breitband-Konnektivität, insbesondere im Bereich „Fiber-to-Premises“ und im ländlichen Raum.

Die möglichen volkswirtschaftlichen Effekte der Umsetzung dieser Maßnahmen können mit Regressionsanalysen anhand der DESI-Paneldaten und auf Basis von Forschungsergebnissen für das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort quantifiziert werden. Entsprechend, würde bis 2025 Deutschland in den gleichen Digitalisierungsgrad wie Österreich in den Bereichen E-Government, Integration digitaler Technologie und Humankapital erreichen, sowie wie Schweden in den Bereichen Konnektivität und Internetnutzung, dann würde das deutsche BIP um 1,9 Prozent höher sein (61,8 Mrd. Euro) oder fast 750 Euro pro Kopf.

Digitale Plattformen

Die Digitalisierung (Industrie 4.0) ist ein dynamischer, disruptiver Strukturwandel, der sich zunehmend auf die deutsche und europäische Wirtschaft auswirkt – vor allem durch eine monopolistische Marktmacht amerikanischer Internetkonzerne bei gleichzeitig unzureichender Regulierung der digitalen Plattformmärkte.

Transparenzpflicht für die Wirkung von Algorithmen

Ein wichtiges, wettbewerbs- und datenschutzrelevantes Element ist erstens die Transparenz über die Verwendung der Daten, die dazu beitragen würde, Informationsasymmetrien abzubauen und Kundennutzer besser auf bestimmte Angebote auf den Plattformen reagieren zu lassen. Kunden können so besser darauf reagieren, wie, von wem und zu welchen Zwecken ihre Daten von digitalen Unternehmen erhoben werden.

Ein Transparenzgebot für die Wirkung von Algorithmen wäre ratsam, damit die Nutzer zuverlässig beurteilen können, ob das Netzwerk versucht, sie zu beeinflussen, und sie selbst entscheiden können, welche Filter und Personalisierungen sie in der digitalen Welt akzeptieren wollen – und welche sie nicht.

Treffen Algorithmen automatisiert Entscheidungen, sollten sie grundsätzlich auf die Einhaltung von Diskriminierungsverboten, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und anderen gesetzlichen Vorgaben überprüfbar sein. Aus diesem Grund ist ein Transparenzgebot für die Wirkung von Algorithmen notwendig, damit Verbraucher und Gesetzgeber zuverlässig beurteilen können, ob digitale Plattformunternehmen gegen Diskriminierungsverbote, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und andere rechtliche Vorgaben verstoßen.

Datenübertragbarkeit und einfacher Wechsel

Zweitens besteht eine weitere Möglichkeit, den Wettbewerb zwischen digitalen Plattformen zu erhöhen, darin, die Wechselkosten zu senken. Ein Wechsel zwischen den Plattformen kann aufgrund eines zu hohen Preises oder aufgrund von Datenschutzproblemen beeinträchtigt sein. Interoperabilität sollte daher eine Anforderung des Gesetzgebers an Plattformunternehmen sein.

Drittens ist die Datenübertragbarkeit, die die Kundendaten als Eigentum behandelt, eine weitere verwandte Maßnahme. Die im Mai 2018 in Kraft getretene europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält das Recht auf Datenübertragbarkeit, das heißt Nutzer einer Plattform haben das Recht, die Herausgabe ihrer Daten zu verlangen. Es wird erwartet, dass auch die Möglichkeit, Daten von einer Plattform auf eine konkurrierende zu übertragen, den Wettbewerbsdruck erhöhen wird.

Big Data

“Big Data” – dessen Erhebung und Verarbeitung – wird zum wichtigsten Rohstoff in der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung der Wirtschaft.
Für die Industrie und insbesondere den Maschinenbau in Deutschland spielen Daten-Dienstleistungen eine zunehmend zentrale Rolle in Geschäftsmodellen. Dieser Prozess wird auch als (Data-)Servitisation bezeichnet.

Jedoch führen sowohl die hohen Kapitalinvestitionen, die für die adäquate Verarbeitung von Big Data erforderlich sind, als auch die bekannten Merkmale digitaler (Plattform-)Märkte – Netzwerk-, Lock-in- und Skaleneffekte, zu einer immer stärkeren Monopolisierung von der digitalen Unternehmenslandschaft. Insbesondere große vertikal integrierte Konzerne, die Daten sammeln und zudem eigene Geschäftsmodelle der Verwertung betreiben, nehmen Käufer oft als mögliche oder tatsächliche Konkurrenten wahr. In solchen Fällen gibt es strategische Anreize, vom Verkauf von Daten abzusehen, um anderen den Eintritt in den Markt zu erschweren. Transaktionen und somit der Marktzugang werden für kleinere Akteure, die über keine eigenen Datenquellen verfügen, erschwert. Deutsche KMUs und Start-ups sind davon insbesondere betroffen. Aber genau für diese ist Zugang zu Big Data unerlässlich, etwa um eigene APIs zu entwickeln, sowie, um Algorithmen zu trainieren und lernen zu lassen.

Durch diese Fragmentierung von Daten wird nicht nur dem Wettbewerb geschadet, da Firmen im Bereich der Datenanalyse effektiv vom Markteintritt abgehalten werden, sondern es werden auch Verbundeffekte, eine zentrale positive ökonomische Eigenschaft von Daten, nicht effizient genutzt.

Aus diesem Grund wird die richtige Herangehensweise an die Frage über das Recht der Datenteilhabe (data sharing) unterschiedlicher Akteure zu einem zentralen Thema für die Regulierung der digitalen Wirtschaft.

Eine allgemeine Offenlegungspflicht für Unternehmensdaten per Gesetz würde die unterschiedlichen Interessen und Eigentumsrechte aller betroffenen Akteure nicht angemessen berücksichtigen und somit Investitionsanreize für Datenproduzenten- und Verarbeiter verringern.

Die Einrichtung einer staatlichen Datenbehörde könnte an den üblichen Ineffizienzen scheitern, wenn der Staat nicht nur den Ordnungsrahmen formuliert, sondern auch selbst zum Marktakteur wird. Dazu kommt noch, dass es bisher wenig Erfahrung auf staatlicher Seite mit dem Betrieb von Datenzentren mit Echtzeitzugang zu massiven Datenvolumina gibt.

Ein effektiverer Lösungsansatz wäre die Schaffung eines Datentreuhänders (data trust) als eigenständige Person des privaten oder öffentlichen Rechts, bzw. im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP).
Dieser Datentreuhänder würde unterschiedliche Arten von Daten aus öffentlichen und privat-unternehmerischen Quellen sammeln, aggregieren und aufarbeiten, um diese dann den heimischen Unternehmen, insbesondere den KMUs, anzubieten, – teilweise auf kommerzieller Basis. Solch eine Idee wird, u.a., vom ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien und dem Fraunhofer-Institut vorgeschlagen. Die Bereitstellung hochwertig aufgearbeiteter Datenmengen oder eine finanzielle Beteiligung an den Einnahmen dieser Datenplattform könnten als Anreize für die freiwillige Bereitstellung von Daten seitens der Privatwirtschaft dienen.

In Deutschland könnten die Industrie- und Handelskammern (IHK) diese Rolle der (teilweise kommerziellen) Datentreuhänder- und Plattformen übernehmen. Erste Erfahrungen in diesem Bereich gibt es bereits aus dem Vereinigten Königreich, sowie in der deutschen Maschinenbau-IOT-Branche und im Zusammenhang mit Verifikation persönlicher Daten.

Medien

Im Rahmen ihrer annoncierten Medienreform will die AfD den überbudgetierten öffentlichen Rundfunk durch einen bescheidenen Grundfunk ersetzen, der nur 10 Prozent des aktuellen Jahresbudgets von über 8 Mrd. Euro kosten würde. Statt fast 100 Euro jährlich für die Rundfunkgebühr zu zahlen, würde die neue Grundfunkgebühr, die sie ersetzt, jeden Bürger nur noch 9,7 Euro pro Jahr kosten.

Transparenz

In einer marktwirtschaftlichen Demokratie besitzen private Medien insgesamt einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Meinungsbildung der Bevölkerung. Dies ist an sich begrüßenswert.

Die meisten, wenn nicht alle, privaten Medien, sowie die mit ihnen verbundenen Autoren, Ressortleiter und Redakteure besitzen bestimmte politische, wirtschaftspolitische, moralische und andere weltanschauliche Tendenzen. Dies ist an sich nicht verwerflich, insbesondere, solange die Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit in der Gesellschaft gegeben sind.

Die Eigentumszugehörigkeit der privaten Medien, sowie die Mitgliedschaft der mit ihnen verbundenen Autoren, Ressortleiter und Redakteure in Tendenzbetrieben (§ 118 BetrVG) sind ein wichtiger Indikator für eine potenzielle bestimmte Tendenz eines privaten Mediums oder des von ihm veröffentlichten Materials (Berichterstattung, Kommentar, etc.).

Im Interesse der Demokratie und der freien Meinungsbildung ist es deshalb wichtig, dass die Konsumenten von privaten Medien in der Lage sind, sich über die potenziellen politischen, wirtschaftspolitischen, moralischen und anderen weltanschaulichen Tendenzen der privaten Medien und der mit ihnen verbundenen Autoren, Ressortleiter und Redakteuren über den o. g. Indikator informieren zu können. Aktuell ist dies meistens nicht gewährleistet.

Aus diesem Grund ist es wichtig, private Medien dazu zu verpflichten, ihre Eigentumszugehörigkeit sowie die Mitgliedschaft ihrer Autoren, Ressortleiter und Redakteure in Tendenzbetrieben im Impressum offenzulegen.

NetzDG

Die Grundrechte in Deutschland sind zunehmend der Gefahr ausgesetzt, indirekt durch gesetzliche Regelungen wie dem NetzDG ausgehebelt zu werden. Regeln und Gesetze für Inhalte im Internet aufzustellen und diese an rechtsstaatliche Grundwerte zu knüpfen, wie das auch im analogen Raum gehandhabt wird, ist richtig und sicherlich notwendig. Dass hier jedoch aufgrund der Vielzahl der Beiträge besonders auch auf die Wahrung der Grundrechte wie der Meinungsfreiheit zu achten ist, ist oberstes Gebot.

Kategorien: Politik