Bereits am 28. Juli 2022 reichte die AfD-Fraktion einen Antrag zur Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung ein (Drs. 1823840). Nun verkündete der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) heute, dass die Finanzministerkonferenz beschlossen hat, die Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Dazu äußert sich Franz Bergmüller, stellvertretender Vorsitzender und baupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, wie folgt:

„Bis einschließlich 12. Oktober 2022 sind bayernweit etwa 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen, was rund 32,5 Prozent entspricht. Das zeigt ganz klar, dass die ursprüngliche Frist bis Ende Oktober nicht eingehalten werden konnte.

Wir haben schon im Juli 2022 erkannt, dass es für viele Immobilienbesitzer aufgrund des komplizierten Systems ein großes Problem darstellt, die neue Grundsteuererklärung rechtzeitig abzugeben. Trotz des Eingeständnisses aller Parteien im Landtag, dass wir Recht hatten, verweigerte man uns im Haushaltsausschuss aus ideologischen Gründen die Zustimmung für unseren Antrag zur Fristverlängerung bis zum 31. Dezember.

Umso mehr freut es uns jetzt, dass die Frist aufgrund eines Beschlusses der Finanzminister nun sogar bis zum 31. Januar 2023 verlängert wurde. Unsere Arbeit führt also früher oder später doch zum Erfolg. Beharrliches Engagement für unser Land und seine Bürger zahlt sich aus. AfD wirkt!“

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