Vor dem Landgericht in Berlin wurde jetzt erneut im Zusammenhang mit einer Klage des abgesetzten Bezirksvorstandes der AfD Oberbayern über die AfD-Mitgliedschaft von Franz Bergmüller verhandelt. Auch bei diesem Termin konnte keine Einigung erlangt werden, obwohl bereits in der Vergangenheit mehrere Mitglieder des AfD-Bundesvorstands mit Verständnislosigkeit reagierten und auf einen raschen Abschluss gedrängt hatten. Der kommt allerdings nicht zustande, da der auch wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Abgabe falscher Rechenschaftsberichte in die Kritik geratene Bundesschatzmeister der AfD, Klaus-Günther Fohrmann, das Verfahren weiter in die Länge zieht. Auch deshalb gerät Fohrmann nun auch innerparteilich immer mehr unter Druck.

Die gerichtliche Auseinandersetzung um die Parteizugehörigkeit des bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Franz Bergmüller geht in eine weitere Runde. Vor dem Berliner Landgericht wurde nach dem Erfolg von Bergmüller am 21.08.2018 zum wiederholten Male die angeblich in Frage stehende Mitgliedschaft Bergmüllers mit verhandelt. Der Richter äußerte dabei Unverständnis darüber, dass die Berufung des Bundesvorstandes der AfD durch das Kammergericht Berlin erst 2021 verhandelt werden soll. Bergmüller betonte, dass er durch diese Verschleppung dann zweimal von allen Wahlen innerhalb der Partei seit 2018 ausgeschlossen sein würde und merkte sarkastisch an, dass ja bei einem erneuten Revisionsantrag des Bundesvorstandes zum Bundesgerichtshof nach der zu erwartenden Niederlage vor dem Kammergericht im Jahr 2021 die Entscheidung zur übernächsten Landtagswahl 2023 fallen könnte, was Fohrmann nicht bestritt!

Bergmüller hatte 2013 – wie viele andere auch – noch vor der offiziellen Gründung der Partei einen Mitgliedsantrag gestellt. Klaus-Günther Fohrmann will dem Politiker jetzt aufgrund von Formalien den Voll-Mitgliedsstatus absprechen, obwohl dieser jahrelang Mitgliedsbeiträge bezahlt und zahlreiche Funktionen wahr genommen hatte. Auf Bitten des AfD-Landesvorstands stellte Franz Bergmüller zwar am 06.02.2018 einen neuen Aufnahmeantrag, doch auch dieser wurde innerparteilich nicht angenommen.

„Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass meine politische Handlungsfähigkeit durch diese peinliche und offensichtliche Verschleppungstaktik blockiert werden soll“, sagt Franz Bergmüller kopfschüttelnd, „in jedem Geflügelzuchtverein wäre ein derartiger Fall innerhalb von drei Minuten im Sinne des Vereins und der Mitglieder erledigt. Aber da sind ja auch keine Opportunisten am Werk.“
Negativ fiel bei der letzten Verhandlung auf, dass Klaus-Günther Fohrmann auch die entsprechenden Vorschläge und Hinweise des Gerichts ignorierte. Der zuständige Richter hatte angeboten, die derzeit laufenden Verfahren zusammen zu legen, um rasch zu einer endgültigen Entscheidung kommen zu können. Auch dieser Vorschlag wurde von Fohrmann vehement abgelehnt, was den im Zuge von Parteispenden in die Kritik geratenen Bundesschatzmeister nun selbst auf Bundes- und Landesebene in Bedrängnis bringt.

„Es entstehen enorme Gerichts- und Anwaltskosten, die Fohrmann am Ende sicher den AfD-Mitgliedern aufbürden wird“, vermutet Bergmüller, „er führt hier seinen persönlichen Kleinkrieg, der eigentlich schon im vergangenen Jahr hätte beigelegt werden können.“
Franz Bergmüller sieht seine Parteizugehörigkeitsfrage gelassen. Er kann allerdings nicht nachempfinden, dass Fohrmann hier nicht „innerparteilich zur Ordnung gerufen“ wird. „Klaus-Günther Fohrmann steht immer weiter isoliert im Abseits“, so Bergmüller, „ob und wie lange er noch seine Position als Bundesschatzmeister bekleiden kann, ist meiner Ansicht nach absehbar.“