Der Bayerische Landtag debattierte im Rahmen der vergangenen Plenarsitzungen intensiv über den Gesetzesentwurf zum Volksbegehren „Artenvielfalt“. Nach Zwischeninterventionen des AfD-Landtagsabgeordneten Franz Bergmüller befürworteten sowohl der Grünen-Fraktionsvorsitzende Ludwig Hartmann, als auch Staatsminister Thorsten Glauber die damit verbundene Biotopausweisung von Streuobstwiesen in Ortsrandlage. Dazu die Stellungnahme von Franz Bergmüller:

„Staatsminister Thorsten Glauber teilt die Meinung von Grünen-Fraktionsvorsitzenden Ludwig Hartmann und befürwortet damit die Biotopausweisung von Streuobstwiesen in Ortsrandlage und die endgültige Enteignung der Grundbesitzer. Die Landschaft meiner Stimmkreise in und um Rosenheim ist maßgeblich von Streuobstwiesen geprägt. Während CSU und Freie Wähler sich dort in der Vergangenheit gerne öffentlich als die Vertreter der Bauern präsentierten, wurde hier jetzt nachhaltig Vertrauen verspielt.
Durch die Anbiederung an die ideologischen Standpunkte der Grünen werden der Koalition weiter Stimmen verloren gehen. Bayern wird maßgeblich durch die Arbeit und die Leistung von landwirtschaftlichen Betrieben und ihren Bäuerinnen und Bauern getragen. Dass ein vordergründig „grünes Gesetz“ jetzt zu Lasten genau dieses Sektors geht, ist falsch und absolut nicht nachvollziehbar.
Ich appelliere daher dringend an CSU und Freie Wähler, sich auf ihre ursprünglichen Werte zurückzubesinnen und endlich wieder zum Wohle der Bevölkerung zu handeln. Die Strategie, auf den Zug der „grünen Ideologen“ aufzuspringen, ist spätestens nach der Verabschiedung dieses Gesetzes endgültig missglückt.“

Franz Bergmüller, MdL

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