Die Öffnungsklausel der Düngemittelverordnung soll zum Wohle der Bauern im Voralpenland genutzt werden. Diesen Antrag brachte die AfD jetzt im Landwirtschaftsausschuss des bayerischen Landtags ein. Obwohl die CSU der Forderung inhaltlich zustimmte, wurde der Antrag schließlich einstimmig abgelehnt. Mit fadenscheinigen Ausreden werden die bayerischen Bauern damit schlichtweg im Stich gelassen.

„Ich bin entsetzt über die Ignoranz der CSU in sachlichen Anträgen, die gemeinsam mit bäuerlichen Organisationen erarbeitet wurden“, äußert sich der bayerische AfD- Abgeordnete Andreas Winhart zu den Abstimmungsergebnissen, „ein durchschnittlicher Landwirtschaftsbetrieb hat derzeit durch den Düngetransport von teilweise über 100 km etwa 8000 Euro zusätzliche Kosten. Wir reden hier von Summen, die zur Existenzgefährdung führen.“ Inhaltlich hatte Mitberichterstatter Martin Schöffel von der CSU den Antrag während der Beratung im Landwirtschaftsausschuss als richtig und wichtig erkannt. Die Böden des Voralpenlandes könnten aufgrund ihrer Beschaffenheit mehr Düngerausbringung gut vertragen. Durch die starren Vorschriften ist eine Überschreitung des Grenzwertes jedoch nicht möglich. „Um die bayerische Landwirtschaft zu erhalten und zu fördern ist es daher unumgänglich, die Öffnungsklausel für die strengen Düngeregelungen zu nutzen, um den Bauern mehr Düngemittelausbringung auf ihrem Land zu ermöglichen. Das steht keinesfalls im Widerspruch zu einem nachhaltigen Umweltgedanken, sondern unterstützt unsere Böden und unsere durch den seit Jahren schwachen Milchpreis gebeutelten Landwirte gleichermaßen“, sagte der Rosenheimer AfD-Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller.

Der Antrag der beiden Rosenheimer AfD-Abgeordneten war in Kooperation mit landwirtschaftlichen Organisationen und Betrieben erstellt worden. „Unsere Bauern haben sich mit ihrem Anliegen an uns gewandt, da die bayerische Staatsregierung hier trotz zahlreicher Wahlversprechen nichts zum Wohle der Landwirtschaft unternommen hat“, so Winhart, „jetzt hätte die CSU die Chance gehabt, durch eine einfache Zustimmung unsers Antrags ihre jahrzehntelangen Versäumnisse und leeren Versprechen einzulösen.“

Doch trotz der inhaltlichen Zustimmung lehnte die CSU den Antrag zur Nutzung der Öffnungsklausel in der Düngemittelverordnung jetzt ab. Die fadenscheinige Ausrede: Derartige Anträge wären bereits schon mehrfach durch die Staatsregierung eingebracht worden. „Es ist ein Skandal, wenn die CSU, die sich so gerne als Interessensvertreter der bayerischen Bauern präsentiert, einen derart wichtigen Antrag ablehnt, nur um der AfD in einer sachlichen Diskussion nicht Recht geben zu müssen“, sagt Bergmüller, „es geht hier nicht um das Prestige einer Partei, sondern um das Wohl unserer Landwirtschaft. Die CSU lässt hier aus parteitaktischen Überlegungen unsere Bauern im Stich.“

Hubert Aiwanger hatte vor Regierungsantritt angekündigt, sachlich gute Oppositionsanträge ergebnisoffen diskutieren zu wollen. Von diesem Vorsatz ist nach nur einem Jahr in der Regierung nichts mehr übrig. Die Freien Wähler sind das Anhängsel wie beim Bienenvolksbegehren! Die CSU und insbesondere Ministerpräsident Söder haben in dieser Zeit scheinbar ihre Interessensgebiete geändert. Anstatt sich mit existentiellen Problemen der bayerischen Landwirtschaft zu beschäftigen, steht nun die Anbiederung an die grüne Verbotspolitik im Vordergrund der parlamentarischen Arbeit.