Bislang wird die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne einen gültigen Fahrschein nach § 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) als Straftat gewertet. Eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap ergab jetzt, dass 50 Prozent es richtig finden, dass Schwarzfahrer, die die Geldstrafe nicht zahlen, eine Haftstrafe antreten müssen, 45 Prozent sind dagegen. Bestrebungen, Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch zu streichen oder als Ordnungswidrigkeit einzustufen, lehnt die AfD strikt ab. Franz Bergmüller, verkehrspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, führt dazu folgendes aus:

„Die AfD ist eine Partei, die sich für Recht und Gesetz einsetzt. Jeder, der ohne Ticket öffentliche Verkehrsmittel nutz, tut dies ganz bewusst. Eine Streichung des Schwarzfahrens aus dem Strafgesetzbuch oder eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit würde nur noch mehr Menschen zu diesem illegalen Handeln verleiten. Außerdem würde eine solche Maßnahme Tür und Tor für weitere Forderungen in diese Richtung öffnen. Für Ladendiebstahl gilt etwa aktuell ein Strafmaß, dass Gerichte eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängen können. Auch hier wurde von bekannter Seite bereits mehrmals versucht, diese Straftat nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Wenn aber keine harten Sanktionen drohen und alles nur noch Kavaliersdelikte sind, werden die herabgestuften Taten regelrecht durch die Decke schießen. Darum werden wir diesen Bestrebungen nach dem Motto `Wehret den Anfängen´ entschieden entgegentreten.“

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