Am kommenden Mittwoch, dem 13. Juli, tagt der Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags zum letzten Mal vor der Sommerpause. Die AfD-Fraktion hat für diese Sitzung einen Antrag eingebracht, in dem sie fordert, dass die Kombinationshaltung mit mindestens 120 Tagen Weidehaltung von amtlichen Stellen und dem Lebensmitteleinzelhandel als tierwohlgerecht anerkannt wird. Damit soll die Verunsicherung der rund 30.000 Milchviehhalter in Bayern beendet werden, die seit der Regierungserklärung von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber vor einem Jahr herrscht. Diese hatte am 20. Mai 2021 im Landtag den „Einstieg in den Ausstieg bei der Anbindehaltung“ eingeläutet. Dazu äußert sich Ralf Stadler, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, wie folgt:

„Die CSU tut so, als stünde sie auf der Seite der kleinbäuerlichen Betriebe und der Almwirtschaft. Die Realität sieht anders aus: Ihre Landwirtschaftsministerin lässt sich als ‚Tierwohlministerin‘ feiern und ist nur auf Druck der landwirtschaftlichen Verbände etwas zurückgerudert. Die Lebensmittel-Handelskonzerne betrachten sie indes als ihre ‚Werbe-Ikone‘.

Unseren Antrag auf Einberufung einer Sachverständigen-Anhörung zur Kombinationshaltung haben die Altparteien wie üblich abgelehnt, obwohl sogar der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses die Dringlichkeit des Problems eingestanden hat.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Anbindehaltung in spätestens zehn Jahren zu beenden. Dabei hat Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir offengelassen, ob diese Forderung nur die ganzjährige Anbindehaltung oder auch die Kombihaltung betrifft. Diese Frage muss im Sinne der bäuerlichen Familienbetriebe endlich geklärt werden, damit die Milchviehhaltung in Bayern und die bayerische Almwirtschaft eine Zukunft haben!

Die AfD wird unsere heimischen Landwirte auch weiterhin gegen die ausufernde Bürokratie und die Macht der Konzerne in Schutz nehmen!“

Kategorien: Pressemitteilung