Bei der heutigen Sitzung des Bayerischen Landtags hat die AfD-Fraktion ein umfangreiches Maßnahmenpaket in verschiedenen Anträgen eingebracht, die wettbewerbsverzerrende Konzentrationsprozesse durch Corona-Konjunkturmaßnahmen verhindern sowie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fördern sollen. Darüber hinaus soll durch die Vereinheitlichung der Schwellenwerte für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Steuer- und Sozialrecht, eine Entlastung des Mittelstandes nach der Corona-Krise erreicht werden. Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, sagt hierzu:

„Das bayerische BIP ist im Jahr 2020 um 5,5 Prozent eingebrochen – das ist die stärkste Rezession seit Kriegsende. Infolge dieser durch die Corona-Maßnahmen verursachten Wirtschaftskrise haben insbesondere KMU mehr Schwierigkeiten, sich am Markt zu halten als Großunternehmen.
Um diesem Wirtschaftsbereich unter die Arme zu greifen, fordern wir, Klein(st)-Betriebsregelungen bei allen geeigneten Gesetzen und Auflagen einzuführen, bzw. die Freistellung bei allen geeigneten Gesetzen und Auflagen, vor allem in den Bereichen Sozial- und Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Datenschutz sowie Umweltrecht einzuleiten.

Wir brauchen eine Vereinheitlichung von Schwellenwerten für kleine und mittlere Unternehmen, besonders im Steuer- und Sozialrecht, sowie eine Verkürzung von Aufbewahrungsfristen und den Abbau von Informations-, Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen.

Darüber hinaus fordern wir eine Verbesserung der Konditionen beim Investitionsabzugsbetrag, also eine Beschleunigung und Verlängerung der Ansparzeit, die Erhöhung der Höchstgrenzen und Ausdehnung des Kreises der Berechtigten.

Auch ein zeitlich begrenztes Bürokratie-Moratorium sollte eingeführt werden, das sich auf Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldungen, den Solidaritätszuschlag oder die Gewerbesteuer beziehen sollte.“

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