In der Schweiz wird die Organspende künftig neu geregelt. Bei einer Volksabstimmung sprachen sich 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger dafür aus, dass jeder Mensch grundsätzlich als Organspender gilt, solange er dem nicht während seiner Lebzeiten explizit widersprochen hat. Bisher musste der Organspende, wie auch in Deutschland, ausdrücklich zugestimmt werden. Dazu Franz Bergmüller, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Ich begrüße das Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung zur Neuregelung der Organspende und fordere, dieses Modell auch für Deutschland zu übernehmen! Die Widerspruchsregelung hat bereits in anderen Ländern, beispielsweise Österreich, Spanien, Italien oder Frankreich großen Erfolg. An der Selbstbestimmung über den eigenen Körper ändert sich durch die Neugestaltung der Organspende nichts. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, kann dem zu Lebzeiten widersprechen.

Das grundlegende Problem der Regelung in Deutschland ist jedoch, dass bisher einer Organspende ausdrücklich zugestimmt werden muss. Gerade junge Leute sehen jedoch schlichtweg nicht die Notwendigkeit, hier aktiv zu handeln. Im Falle eines plötzlichen Todes, beispielsweise durch einen Unfall, dürfen dann keine Organe entnommen werden, selbst wenn dies eigentlich im Sinne des Toten gewesen wäre. Durch einen Wechsel zur Widerspruchsregelung könnten daher mehr Menschen, die ihre Organe nach ihrem Tod spenden möchten, erreicht werden. Das rettet Menschenleben!“

Franz Bergmüller, MdL
Wirtschafts- und tourismuspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion
Stellvertretender Vorsitzender der bayerischen AfD-Fraktion

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