Bereits Anfang des Jahres kippte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuererhebung. Jetzt stellte Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein Reformkonzept vor. Dabei soll soll die Grundsteuer individuell nach Fläche, Alter und Mietpreis ermittelt werden. AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller, selbst Wohnungsbauunternehmer und jahrzehntelang im Vorstand des Haus- und Grundbesitzervereins engagiert, hält diesen Vorschlag für bürokratisch und wohnungspolitisch nicht tragbar. Er setzt sich für eine Einführung des sogenannten „Flächenmodells“ ein.

Sollte die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgeschlagene Grundsteuerreform durchgesetzt werden, würde der jeweilige Steuersatz für Immobilien zukünftig aufgrund ihres Wertes ermittelt werden. Im Durchschnitt wären Bewohner von Miet- und Eigentumswohnungen in Ballungsräumen wie Oberbayern die großen Verlierer der Reform. Auch für Besitzer von unbebauten Grundstücken würde sich die „Grundsteuer C“ verheerend auswirken, die von der CDU/CSU/SPD im Koalitionsvertrag zur Baulandaktivierung als “Enteignungsinstrument” beschlossen wurde. Zudem wären Verwaltungsaufwand und –kosten bei Einführung dieses Vorschlags enorm. Um den Kostenwert einer Immobilie nach diesem Modell berechnen zu können, wird zusätzlich zum „Bodenrichtwert“ eine nicht abzuschätzende Menge an zusätzlichen Informationen zur Ermittlung des „Gebäude-Zeitwerts“ benötigt.

„Das von Olaf Scholz vorgeschlagenen ‚Kostenwert-Modell’ ist bürokratischer und wohnungspolitischer Irrsinn“, äußert sich AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller zu der geplanten Grundsteuerreform, „auch wenn der durchschnittliche Mieter in Deutschland entlastet werden würde, werden Bürger, die in teuren Städten, wie beispielsweise München, leben, die Grundsteuer zu spüren bekommen.“ In Regionen, in denen die Grundsteuer für Mietwohnungen ansteigt, dürfen die Vermieter diese Mehrkosten auf die Miete umlegen. „Dies führt in Zeiten stark ansteigender Immobilienpreise zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für Mieter in teuren Regionen und Städten. Auch eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Steuer würde daran nichts ändern, da in diesem Fall die Nettomieten angepasst werden würde“, so Bergmüller, „ein solcher Beschluss wäre also lediglich als eint Schachzug der SPD zur Befriedigung der Wähler anzusehen.“

Er spricht sich klar für ein Einführung des „Flächenmodells“ aus. „Dabei wird lediglich die Grundstücks- und Gebäudefläche berücksichtigt“, erklärt der Abgeordnete, „somit ist dieses System unkompliziert umzusetzen, sozial gerecht und unbürokratisch. Grundsätzlich könnte man auch über die Abschaffung der Grundsteuer bei entsprechender Kompensation für die Gemeinden nachdenken. Dazu müsste man aber für eine grundlegende Steuerreform insgesamt bereit sein.“

Kategorien: Steuern