Ab Neujahr gilt die allgemeine Bonpflicht. Kurz vor in Kraft der neuen Regelung sprechen sich jetzt immer mehr Politiker öffentlich dagegen aus. In der Praxis wird Betroffenen von staatlicher Seite jedoch nicht geholfen. Zwar gibt es die Möglichkeit, Unternehmen von der Bonpflicht aufgrund einer entsprechenden Öffnungsklausel im Gesetz zu befreien, allerdings wird dies von Finanzämtern scheinbar bisher nicht genehmigt.

Für jede Breze einen Kassenbon. Das ist ab 1. Januar 2020 traurige Realität. Nachdem die neue Regelung bundesweit für Kritik und Protest sorgte, scheinen nun auch die verantwortlichen Politiker die negativen Folgen der allgemeinen Bonpflicht zu erkennen. Sogar Bundesfinanzminister Altmaier spricht sich mittlerweile in aller Öffentlichkeit gegen diese neue bürokratische Belastung für Unternehmen aus. Entlastung ist für Betroffene jedoch nicht in Sicht.

„Das Gesetz beinhaltet eine Öffnungsklausel, durch die in Einzelfällen aus ‚Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität‘ eine Befreiung von der allgemeinen Bonpflicht genehmigt werden kann“, weiß Franz Bergmüller, wirtschaftspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion, „allerdings scheinen die Finanzämter derartige Anträge bisher abzulehnen.“

Vor kurzem stellte beispielsweise ein Rosenheimer Diskothekenbetreiber einen entsprechenden Ausnahmeantrag, jedoch ohne Erfolg. „Unter dem Deckmantel, Steuerbetrug verhindern zu wollen, hat die Bundesregierung mit diesem Gesetz die Belastungen und Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen auf ein unzumutbares Maß erhöht“, sagt Bergmüller, „jetzt wird medienwirksam zurückgerudert, allerdings ohne die Betroffenen auch tatsächlich zu entlasten.“ Auch die rheinland-pfälzische Bäckerinnung versucht derzeit ihr Glück und hat entsprechende Anträge auf Befreiung von der Bonpflicht pauschal für alle Mitglieder beim Landes-Finanzamt gestellt.

„Besonders akut wird das Problem dann nochmals im Sommer werden“, weiß der Abgeordnete, „bevor die Münchner Biergärten mit Selbstbedienungsbereich von Bons überflutet werden, müssen diese dringend von der Belegpflicht befreit werden. Dafür müssten die Finanzämter die Ausnahmeanträge jedoch erst einmal bewilligen. Das ist bisher scheinbar leider noch nicht der Fall.“

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