Die Coronakrise trifft unsere Wirtschaft hart. Um die bayerischen Unternehmen zu unterstützen und über diese Zeit hinwegzuhelfen, hat die Staatsregierung umfassende Hilfsmaßnahmen beschlossen. Für einen schnellen Überblick über die Möglichkeiten und den Ablauf von Antragstellungen, nachfolgend eine Übersicht:

Quelle: Website Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Steuererleichterungen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können Steuerzahlungen gestundet, sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden.

Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

Den Antrag zur Steuerstundung finden Sie hier. Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt.

Corona Soforthilfe

Dieses Soforthilfeprogramm der Staatsregierung richtet sich an alle Betriebe und Freiberufler, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind.

Antragsberechtigte:
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Höhe Soforthilfe:
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Antragsformular:
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

Verfahren:
Es wird gebeten, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken und zu unterschreiben und entweder
als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per Email an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden
oder
per Post an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden.

Örtlich zuständig ist die Bewilligungsbehörde, in deren Bezirk die Betriebsstätte, bzw. Arbeitsstätte des Antragstellers liegt.
Liegt die Betriebs-/ Arbeitsstätte im Stadtgebiet München ist Bewilligungsbehörde die Stadt München.
Die Soforthilfe wird von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Zuständige Bewilligungs- und Vollzugsbehörden:

Gebiet München
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Tel: 089 233-22070
E-Mail: wirtschaft-corona@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft

Gebiet Oberbayern (außerhalb von München)
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de

Gebiet Niederbayern
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel: 0871 808-2022
E-Mail: soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de
Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de

Gebiet Oberpfalz
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Tel: 0941 5680-1141
E-Mail: Corona-Soforthilfe-fuer-Unternehmen@reg-opf.bayern.de
Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de

Gebiet Oberfranken
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Tel: 0921 604-0
E-Mail: sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de
Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de

Gebiet Mittelfranken
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel: 0981 53-1320
E-Mail: soforthilfe.corona@reg-mfr.bayern.de
Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Gebiet Unterfranken
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931 380-1273
E-Mail: soforthilfecorona@reg-ufr.bayern.de
Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de

Gebiet Schwaben
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 327-2428
E-Mail: soforthilfe-corona@reg-schw.bayern.de
Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de

Weitere Informationen unter https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Kategorien: Wirtschaft