Am 24. September dieses Jahres reichten CSU und Freie Wähler einen Dringlichkeitsantrag zur Einführung eines einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotellerie und Gastronomie ein. Der AfD-Abgeordnete Franz Bergmüller, selbst Gastronom und langjähriger BHG-Bezirksvorsitzender, begrüßt diesen Vorstoß und kündigt volle Unterstützung in dieser Forderung an.

In dem aktuellen Dringlichkeitsantrag von CSU und Freie Wähler wird die Staatsregierung dazu aufgefordert, „erneut eine Bundesratsinitiative einzubringen mit dem Ziel, die Verpflegungsleistungen, unabhängig von der Art der Zubereitung und des Verzehrortes, im Hotellerie- und Gaststättengewerbe einheitlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuersatz) von derzeit 7 Prozent zu besteuern“.

In Deutschland liegt der Normal-Steuersatz derzeit bei 19 Prozent. Für Grundnahrungsmittel, Dinge des täglichen Bedarfs, Bücher, Zeitungen, Kulturveranstaltungen und auch im Lebensmittelhandwerk und dem Lebensmitteleinzelhandel gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Bei einer „gastronomischen Dienstleistung“ muss hingegen der volle Steuersatz von 19 Prozent verrechnet werden. Dies stellt für Gastronomen einen enormen Wettbewerbsnachteil dar. Zum einen muss der Wirt, am Ende der „Lebensmittelkette“, als einziger die volle Mehrwertsteuer abführen, zum anderen ist die Konkurrenz von beispielsweise Currywurst-Imbissen enorm. Dort gilt nämlich der ermäßigte Steuersatz, solange die Wurst im Stehen, bzw. nicht auf extra bereitgestellten Sitzmöbeln verspeist wird.

Mittlerweile gilt in 17 von 28 EU-Staaten ein reduzierter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie. Die Vorteile einer solchen Senkung des Steuersatzes zeigen sich beispielsweise in Frankreich deutlich. Als dort 2009 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent eingeführt wurde, entstanden innerhalb nur eines Jahres rund 29.500 neue Stellen. Gleichzeitig gingen die Insolvenzen um stolze 17 Prozent zurück. Auch in Deutschland zeigen sich die positiven Auswirkungen der Einführung des reduzierten Steuersatzes am Beispiel der Hotellerie. Seit Januar 2017 gelten die 7 Prozent auch für Hotelübernachtungen. Alleine in diesem Jahr wurden 900 Millionen Euro in Hotelbetriebe investiert, gleichzeitig wurden in den Jahren 2010 und 2011 14.000 neue versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in dieser Branche geschaffen.

„Ich begrüße den Vorstoß von CSU und Freien Wählern und sage deutlich meine volle Unterstützung in dieser Forderung zu“, so Bergmüller, „jahrelang habe ich als Gastrospitzenvertreter für den ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie gekämpft. Die Einführung der 7 Prozent wäre eine allgemeine Konjunkturspritze, von der nicht nur Gastronomen, sondern auch unsere heimischen mittelständischen Handwerksbetriebe profitieren würden. Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz schafft Arbeitsplätze, faire Preise, Investitionen, mehr Nachfrage, bessere Spielräume bei der Entlohnung und sorgt für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit.“

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