Die AfD-Fraktion tritt dem Fachkräftemangel in Bayern mit einem innovativen Anreizprogramm entgegen: Kürzlich brachte sie einen Dringlichkeitsantrag zur Einführung eines „Ausbildungsbonus Führerschein“ im Landtag ein: Wer in Bayern eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abschließt, soll die Kosten von bis zu 4.000 Euro für einen Führerschein der Klasse B über einen zinslosen Kredit der LfA Förderbank Bayern finanziert bekommen. Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser wird dieser sogar erlassen.
In Bayern fehlten zuletzt im Jahresdurchschnitt 133.606 qualifizierte Fachkräfte. Gleichzeitig blieben 2024 rund 36.400 Ausbildungsplätze unbesetzt, während 5.000 Bewerber leer ausgingen. Besonders im ländlichen Raum ist der fehlende Führerschein ein Mobilitätshemmnis: 55,3 Prozent der Bevölkerung leben dort. Führerscheinkosten zwischen 2.500 und 4.500 Euro sind für viele Jugendliche eine hohe Hürde. Besonders brisant: Nur einen Tag nach der Veröffentlichung des AfD-Vorstoßes hat die Junge Union NRW ein fast identisches Modell gefordert.
Johannes Meier, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Bayerischen Landtag, erklärt die Initiative:
„Wenn über 36.000 Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben und zugleich Zehntausende Jugendliche ohne Ausbildungsstelle dastehen, läuft etwas grundlegend falsch. Unser Vorschlag verbindet Mobilität, Eigenverantwortung und Leistungsanreiz. Der Führerschein darf kein Luxusgut sein – besonders nicht auf dem Land! Während CSU, Freie Wähler und SPD Milliarden in die Masseneinwanderung von Ausländern in unser Sozialsystem stecken, setzen wir auf ein effektives Anreizprogramm für die Ausbildung unserer Jugend. Leider wurde unser Antrag von den Kartellparteien heute abgelehnt. Wer sich anstrengt, profitiert: Dieses Prinzip ist bei ihnen unerwünscht. Nur die AfD steht für Soziale Marktwirtschaft.“
Pressemitteilung
Richard Graupner / Jörg Baumann: Gewalttourismus stoppen! – Die Vorbereitung von Blockaden legaler Veranstaltungen muss strafbar werden
Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes vorgelegt, um Gewalttourismus zu stoppen (Drs. 19/12840). Der Entwurf orientiert sich am Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalens und erweitert das Störungsverbot in Art. 8 Abs. 2 BayVersG auf Blockade- und Gewaltübungen, Planungen von Blockaden sowie Aufrufe dazu. Diese sollen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht werden. Der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Richard Graupner, erklärt: