Pressemitteilung
MdL Franz Bergmüller: „Digitalzwang für Lohnunterlagen ist die nächste Bürokratielast für kleine Betriebe!“
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland bestimmte Entgeltunterlagen ausnahmslos elektronisch führen und revisionssicher aufbewahren. Grundlage ist § 8 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Bislang konnten sich Betriebe auf Antrag beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung von dieser Pflicht befreien lassen. Diese Möglichkeit endet zum 31. Dezember 2026. Betroffen sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße – bis hin zum einzelnen Minijobber. Elektronisch vorliegen müssen künftig unter anderem Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht, Immatrikulationsbescheinigungen von Werkstudenten, die Niederschrift der Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz sowie die Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz.