Die Fraktion der Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Tierwohl braucht verlässliche Landwirtschaftspolitik – keine Streichung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung“ im Bayerischen Landtag eingebracht. Zur Begründung führen sie aus, dass viele landwirtschaftliche Betriebe in Bayern in den vergangenen Jahren mit staatlicher Unterstützung erhebliche Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsformen getätigt hätten. Für diese bestünde nun keine Planungssicherheit mehr.
Harald Meußgeier erklärt dazu als Leiter des Arbeitskreises für Umwelt und Verbraucherschutz der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Tierwohl geht uns alle an. Aber der Antrag der Grünen trägt nicht dazu bei, die Landwirte bei der Tierhaltung zu unterstützen. Er würde für sie nur noch mehr Bürokratie und Vorschriften bedeuten. Und vor allem enorme Kostensteigerungen: Viele Ställe müssten völlig umgebaut oder gänzlich neu errichtet werden. In der Schweinezucht beispielsweise wäre mit 75 Prozent Mehrkosten zu rechnen. Ob unsere Bauern das stemmen könnten, ist zu bezweifeln. Sie stehen bereits mit dem Rücken zur Wand. Viele Landwirte müssten aufgeben, und das Fleisch käme dann aus dem Ausland.
Wer es mit dem Tierwohl ernst meint, muss die Tierhaltung im eigenen Land halten. Wer regionale Lebensmittel will, muss unsere Bauern vor Ort stärken. Und wer bayerische Qualität will, darf bayerische Höfe nicht kaputtregulieren!“
Pressemitteilung
Oskar Lipp / Franz Bergmüller: Erst „nicht bezifferbar“, dann Millionenbeträge – AfD deckt neue Corona-Verwaltungskosten auf!
Auf eine AfD-Anfrage von März 2026 nach den Verwaltungskosten für Corona-Hilfen erklärte die Staatsregierung, diese seien nicht bezifferbar. Die AfD wandte sich am 22. Mai an den Bayerischen Obersten Rechnungshof und stellte eine zweite Anfrage. Nun nennt die Staatsregierung 6,9 Millionen Euro Verwaltungsausgaben und 6,48 Millionen Euro externe Kosten. Beim Stipendienprogramm stehen 1,7 Mio. Euro Verwaltungsausgaben lediglich 11,4 Millionen Euro Hilfen gegenüber. Für die Bayerische Härtefallhilfe mit 85 Millionen Euro Auszahlungen werden allein 2,5 Millionen Euro externe Dienstleisterkosten ausgewiesen.