Die EU will Städten und Gemeinden künftig mehr Möglichkeiten geben, gegen die dauerhafte Umwandlung von Wohnraum in touristische Kurzzeitunterkünfte vorzugehen. Nach den vorliegenden Plänen sollen Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten rechtssicher Obergrenzen und andere Beschränkungen für Kurzzeitvermietungen einführen können. Private Eigentümer, die ihre selbst genutzte Wohnung nur gelegentlich vermieten, sollen dagegen weitgehend ausgenommen bleiben. Damit würde die Entscheidung über konkrete Beschränkungen weiterhin vor Ort getroffen.
Dazu MdL Franz Bergmüller, tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und Abgeordneter im Bayerischen Landtag:
„Ich begrüße es ausdrücklich, wenn Städte und Gemeinden endlich mehr Rechtssicherheit bekommen, um gegen die dauerhafte gewerbliche Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen vorzugehen. Entscheidend ist für mich aber, dass wir nicht die private gelegentliche Vermietung einer Wohnung bekämpfen, sondern die professionelle Dauervermietung über Plattformen wie Airbnb.
Die ursprüngliche Idee war einmal, das eigene Zuhause oder ein Zimmer während des Urlaubs für einige Tage an Gäste zu vermieten. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Ich halte beispielsweise eine private Kurzzeitvermietung von bis zu vier Wochen im Jahr für vertretbar. Wenn aber Investoren Wohnungen gezielt erwerben und diese anschließend das ganze Jahr über ausschließlich an Touristen vermieten, hat das mit diesem ursprünglichen Gedanken nichts mehr zu tun.
Gerade in München und anderen touristischen Ballungsräumen brauchen wir jede verfügbare Wohnung für die Menschen, die dort leben und arbeiten. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite über Wohnungsmangel und immer höhere Mieten klagen und auf der anderen Seite zulassen, dass regulärer Wohnraum dauerhaft dem Mietmarkt entzogen wird.
Hinzu kommt eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung gegenüber unserer Hotellerie und den klassischen Beherbergungsbetrieben. Hotels und Pensionen müssen zahlreiche Vorgaben aus Gewerbe-, Steuer-, Bau-, Hygiene- und Brandschutzrecht erfüllen. Professionelle Ferienwohnungsanbieter treten auf demselben Übernachtungsmarkt auf, ohne immer denselben Belastungen zu unterliegen. Das ist kein fairer Wettbewerb.
Wie dynamisch sich dieser Markt entwickelt, zeigen die Zahlen: 2024 wurden in Deutschland bereits 60,4 Millionen Übernachtungen über die vier großen Online-Plattformen gebucht. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 22,6 Prozent, während die klassischen Beherbergungsbetriebe lediglich um 1,9 Prozent zulegten.
Trotzdem dürfen wir nicht so tun, als ließe sich die gesamte Wohnungskrise mit einer Einschränkung von Airbnb lösen. Wir brauchen gleichzeitig mehr Wohnungsbau, weniger Bauvorschriften, schnellere Genehmigungen, bessere Abschreibungsmöglichkeiten und die Aktivierung bestehenden Wohnraums. Aber gerade dort, wo Kurzzeitvermietungen in einzelnen Städten und Vierteln einen erheblichen Umfang erreicht haben, ist es richtig, den Kommunen wirksame und rechtssichere Instrumente an die Hand zu geben.
Wichtig ist mir dabei das Prinzip der Subsidiarität: Nicht Brüssel soll eine starre Regel für ganz Europa vorgeben. Die Kommunen vor Ort müssen anhand ihrer tatsächlichen Wohnungsmarktsituation entscheiden können, ob und in welchem Umfang eine Begrenzung notwendig ist. Genau dieser Weg ist vernünftig.“
Franz Bergmüller, MdL
Abgeordneter im Bayerischen Landtag
Tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion