Die AfD-Fraktion hat im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags einen Antrag mit dem Titel „Steigende Mobilitätskosten ausgleichen – Entfernungspauschale erhöhen“ eingebracht (Drs. 19/13843). In diesem fordert sie die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung und Dynamisierung der Entfernungspauschale einzusetzen. Dabei soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 die Pauschale für die Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf 50 Cent je Entfernungskilometer erhöht werden. Ab 2027 soll diese Pauschale regelmäßig an die Kostenentwicklung angepasst werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, erklärt als haushalts- und finanzpolitischer Sprecher:
„Wer jeden Tag zur Arbeit fährt, merkt es längst: Mobilität ist deutlich teurer geworden. Rund 4,6 Millionen bayerische Arbeitnehmer pendeln über die Grenzen ihres Wohnortes. Die hohen Spritkosten sind für sie eine hohe Belastung. Vor allem im ländlichen Raum können sie nicht einfach auf Bus oder Bahn umsteigen. Die derzeitige Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer reicht nicht aus. Wir fordern deshalb ihre Erhöhung auf 50 Cent. Wichtig ist auch die Dynamisierung: Eine regelmäßige Anpassung schafft Verlässlichkeit und dauerhafte Entlastung.
Leider wurde unser Antrag wie üblich abgelehnt, weil er von der AfD kam. Inhaltlich erhielten wir Zustimmung, aber die Altparteien stellen ihre taktischen Spielchen immer noch über die Interessen der arbeitenden Bürger. Nur die AfD macht Mobilität wieder bezahlbar.“
Pressemitteilung
Franz Bergmüller / Johannes Meier: Staatsregierung zählt Ankündigungen zum Bürokratieabbau auf, kann aber keine Einsparungen nachweisen!
Eine Antwort der Bayerischen Staatskanzlei vom 8. Oktober 2026 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion offenbart erhebliche Defizite bei der Erfolgskontrolle des Bürokratieabbaus. Von 100 Reformvorschlägen der unter Leitung von Staatsminister Dr. Florian Herrmann eingesetzten „Kommission zur Überprüfung staatlicher Standards für Kommunen“ gelten 86 als umgesetzt – selbst wenn lediglich ein Gesetzgebungsverfahren begonnen oder eine politische Forderung erhoben wurde. Obwohl bereits vier Modernisierungsgesetze in Kraft sind und die Staatsregierung seit 2018 über 700 Bürokratieabbaumaßnahmen reklamiert, kann sie die tatsächliche Gesamtentlastung der Kommunen und Bezirke weder beziffern noch anhand einheitlicher Kennzahlen nachweisen.