Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland bestimmte Entgeltunterlagen ausnahmslos elektronisch führen und revisionssicher aufbewahren. Grundlage ist § 8 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Bislang konnten sich Betriebe auf Antrag beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung von dieser Pflicht befreien lassen. Diese Möglichkeit endet zum 31. Dezember 2026. Betroffen sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße – bis hin zum einzelnen Minijobber. Elektronisch vorliegen müssen künftig unter anderem Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht, Immatrikulationsbescheinigungen von Werkstudenten, die Niederschrift der Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz sowie die Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz.
Dazu MdL Franz Bergmüller, tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und Abgeordneter im Bayerischen Landtag:
„Für einen kleinen Betrieb ist diese Pflicht nichts anderes als eine weitere Bürokratielast ohne jeden Nutzen. Kein Handwerker, kein Wirt und kein Einzelhändler braucht für seinen täglichen Betriebsablauf eine digitale, prüfungsfeste Ablage von Befreiungsanträgen, Bescheinigungen und Stundenzetteln. Diese Unterlagen werden allein deshalb digitalisiert, damit sie bei der Betriebsprüfung bequemer kontrolliert werden können.
Wer keine eigene Personalabteilung und keine eigene IT hat, dem bleibt faktisch keine Wahl: Er muss diese Aufgabe an seine Steuerkanzlei auslagern. Ein Betrieb mit sieben Beschäftigten zahlt dafür rund 100 Euro im Monat an zusätzlichen Gebühren bei der Steuerkanzlei und für den DATEV-Unternehmerpool – egal ob es sich um Minijobber oder Vollzeitkräfte handelt. Das sind 1.200 Euro im Jahr, die direkt vom Ertrag abgehen.
Dabei sind diese Unterlagen ja längst vorhanden und ordentlich abgelegt. Jetzt sollen sie zusätzlich eingescannt, nach festen Vorgaben benannt und revisionssicher archiviert werden. Damit werden erneut Millionen ehrliche Arbeitgeber unter Generalverdacht gestellt und mit immer neuen Kontroll- und Dokumentationspflichten überzogen. Das passt in eine Entwicklung, die ich mit großer Sorge beobachte: Der Staat verlangt von den Betrieben immer mehr Aufzeichnungen, immer mehr Nachweise und immer mehr Kontrolle.
Besonders ärgerlich ist, dass die Bundesregierung ständig von Bürokratieabbau spricht und gleichzeitig eine bestehende Erleichterung für kleine Betriebe ersatzlos auslaufen lässt. Das ist das genaue Gegenteil dessen, was den Unternehmern versprochen wurde.
Ich fordere deshalb: Die Befreiungsmöglichkeit muss für kleine Betriebe erhalten bleiben – mindestens für Arbeitgeber mit weniger als zehn Beschäftigten. Wer digital arbeiten will, soll das gerne tun. Wer seine Unterlagen aber weiterhin ordentlich in Papierform führt, darf dafür nicht mit zusätzlichen Kosten bestraft werden.
Bürokratieabbau muss endlich in den Betrieben ankommen und nicht nur in Sonntagsreden!“Franz Bergmüller, MdL
Abgeordneter im Bayerischen Landtag
Tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion
Mitglied der Enquetekommision Bürokratieabbau