Eine Übersicht über interessante Berichte der Staatsregierung zu verschiedenen Themen:

Stärkung der kinder- und jugendärztlichen Versorgung in Bayern
Antragsdrucksache 19/4247

1. Anhebung der Unterversorgungsgrenze

  • Die Unterversorgungsgrenze wurde auf 75 % erhöht.
  • Dies wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und wird in Bayern umgesetzt.

2. Verhältniszahlen für Kinder- und Jugendärzte

  • Eine erneute Absenkung der Verhältniszahlen wurde abgelehnt.
  • Stattdessen wurde die Anhebung der Unterversorgungsgrenze vorgezogen.

3. Vorsorgeuntersuchungen und Vergütung

  • Im Koalitionsvertrag wurde eine Erweiterung der U-Untersuchungen vereinbart.
  • Bayern will sich dafür einsetzen, dass Arbeitsbelastung und Vergütung der Kinder- und Jugendärzte verbessert werden.

4. Ausbau der Medizinstudienplätze

  • 2.700 zusätzliche Studienplätze bis 2032/33 (u. a. in Augsburg, Oberfranken, Niederbayern).
  • Ziel: Verbesserung der Ausbildung in allen Regionen Bayerns.

5. Lehrstuhl für ambulante Pädiatrie

  • Universitäten wurden erneut sensibilisiert.
  • Entscheidung liegt bei den Hochschulen (Wissenschaftsfreiheit).
  • Bereits über 50 Lehrstühle/Professuren im Bereich Kinder- und Jugendmedizin.

6. Vereinbarkeit von Familie und ärztlicher Tätigkeit

  • Förderung flexibler Arbeitsmodelle (z. B. über kommunale MVZ).
  • Landarztprämie bis 60.000 €, auch bei Teilzeit möglich.
  • Möglichkeit zur Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit (z. B. Elternzeit) ohne Verlust der Förderung.

7. Gesundheitsregionenplus

  • 52 von 67 Regionen bearbeiten das Thema „Kinder- und Jugendgesundheit“ mit mittlerer bis hoher Priorität.
  • Fachliche Unterstützung durch Landesamt für Gesundheit (LGL).
  • Thema wurde mehrfach in Fortbildungen aufgegriffen (z. B. Frühjahrstagung 2025).

Kommentar MdL Franz Bergmüller:
Die Kinderarztpraxen müssen drastisch entbürokratisiert werden, damit dort die Ärzte wieder ihrem Auftrag als Kinderarzt nachkommen können!


Ernährungssicherung als Staatsziel im Grundgesetz verankern
Antragsdrucksache 18/24866

  • Bei der letzten Grundgesetzänderung (März 2025) wurde Ernährungssicherung nicht berücksichtigt.
  • Auch im aktuellen Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ ist sie nicht enthalten.
  • Die Staatsregierung wird sich weiterhin auf Bundesebene für die Verankerung der Ernährungssicherung im Grundgesetz einsetzen.

Kommentar MdL Bergmüller:
Die Ernährungssicherheit ist Teil der Grundversorgung, wie es die AfD sieht.


Evaluation der Auflagen durch das Volksbegehren
Antragsdrucksache 19/4385

1. Walzverbot auf Grünland nach dem 15. März:

  • Dient dem Schutz bedrohter Wiesenbrüter.
  • Innerhalb von Wiesenbrütergebieten soll das Verbot ab dem 15. März beibehalten werden.
  • Außerhalb dieser Gebiete soll das Walzverbot aufgehoben werden, um Bürokratie zu reduzieren.
  • Gesetzesänderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes wird vorbereitet.

2. Verbot des Verfüllens von Bodensenken im Außenbereich:

  • Diese Senken sind wichtige Lebensräume für Vögel, Amphibien und für den Wasserrückhalt.
  • Umsetzung ist grundsätzlich praktikabel, aber schwer kontrollierbar wegen kleinteiliger Strukturen.

3. Verbot des flächenhaften Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünland:

  • Schutzmaßnahme für Biodiversität und Gewässer.
  • Praxisumsetzung ist unproblematisch, Maßnahme K24 (Herbizidverzicht) seit 2025 im Programm.

4. Verbot der Mahd von außen nach innen:

  • Schutzmaßnahme für Bodenbrüter und Insekten.
  • Umsetzung ist praktikabel.

5. Bürokratiebewertung:

  • Grundsätzlich praxistauglich, aber beim Walzverbot und Bodensenken besteht Optimierungsbedarf.
  • Aufwendige Abstimmungsverfahren sollen durch eine Gesetzesänderung vereinfacht werden.
  • Eine Arbeitsgruppe hat 2024 konkrete Gesetzesänderungen abgestimmt, insbesondere zum Walzverbot.

Kommentar MdL Bergmüller:
Das Volksbegehren ist ein schwerer Eingriff in die Freiheit von Grund und Boden und schränkt die Arbeit der Landwirte ein.


Beamtenversorgung des Freistaates Bayern: Versorgungsbericht- Maßnahmen zur Finanzierung
Antragsdrucksache 15/5722

Anlagepolitik & Ergebnisse

  • Ziel-Aktienquote: 40 % (teils überschritten).
  • 2024 keine größeren Aktienneuinvestitionen im Hauptfonds; teils Verkäufe bei Überschreitungen.
  • Rentenanlagen in Höhe von 375 Mio. € mit durchschnittlicher Rendite von 2,94 %.

Vermögensentwicklung

  • Gesamtvermögen am 31.12.2024: 4,6 Mrd. € (Zuwachs: +516 Mio. €).
  • Struktur: 45,7 % Aktien, 54,3 % Renten, 0,27 % Kasse.
  • Fremdwährungsanteil gestiegen auf 24,9 % – vor allem USD.
  • Rendite 2024: +8,7 % (Vorjahr: +11,2 %).
  • Langfristige Jahresrendite seit 1999: 4,4 %.

Kommentar MdL Bergmüller:
Auch die Beamtenpensionsversorgung in Bayern muss dringend gesichert werden. Grundsätzlich gehört das Beamtenrecht reformiert. 


Bericht zum Lehrkräftemangel am G9
Antragsdrucksache 18/21190

Lehrerbedarfsprognose 2024 zeigt: Der Lehrkräftebedarf übersteigt das Angebot erheblich, insbesondere im Gymnasialbereich.

Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung

  • Gesamtkonzept zur Personalversorgung für alle Schularten (Februar 2025).
  • Dialogprozess mit Verbänden und Interessensgruppen (seit Juli 2024) zur Entwicklung praktikabler Maßnahmen.
  • Image- und Werbekampagnen
  • Expertenkommission erarbeitet Reformvorschläge zur Lehrerausbildung (Mai 2025). Ziel: Attraktivitätssteigerung und Qualitätssicherung der Ausbildung.

Maßnahmen speziell für Gymnasien

  • Mehrbedarf durch Jahrgangsstufe 13 und Profil-/Leistungsstufe.
  • Prognostizierter Mangel: ca. 1100 Lehrkräfte an Gymnasien.

Umgesetzte Maßnahmen:

  • Dienstrechtliche Einschränkungen, z. B. bei Sabbatmodellen, Auslandsdienst, Beurlaubungen.
  • Teilzeitkräfte sollen ihren Stundenumfang erhöhen, unterstützt durch gezielte Maßnahmen an Schulen.
  • Frühzeitige Bereitstellung von Personalmitteln zur flexiblen Anstellung von Aushilfslehrkräften.
  • Bedarfssenkende Maßnahmen, z. B.:
    • Reduzierung von Wahlunterricht, Intensivierungsstunden,
    • Verzicht auf Teilungen,
    • geringfügig größere Klassen,
    • Einschränkungen im Kursangebot.

Kommentar MdL Bergmüller:
Der Lehrermangel zum G9 wurde durch eine über Jahre falsche Personalpolitik hausgemacht. Auch das Teilzeitgesetz muss reformiert werden, denn etwa ein Drittel der Grundschullehrer arbeiten in Teilzeit und auch insgesamt ist diese Quote nicht viel besser.

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