Eine Übersicht über interessante Berichte der Staatsregierung zu verschiedenen Themen:
Weidepflicht für Ökobetriebe – Ausnahmen ermöglichen
Antragsdrucksache 19/6483
Kommentar MdL Bergmüller: Meine Forderung ist, die Weidepflicht grundsätzlich so zu belassen, wie es war! Durch die Umsetzung der neuen Regelung durch EU und Bundesregierung wird es zu einem starken Höfesterben in der Biobranche kommen!
- Einsatz für Ausnahmeregelungen bei Weidepflicht:
- Vorschlag an EU-Agrarkommissar Hansen (10.03.2025): Härtefallregelung zur Aussetzung der Weidepflicht bei strukturellen, behördlichen oder tierärztlichen Hinderungsgründen.
- Tiere ohne Weidezugang sollen stattdessen ständigen Zugang zu Freigelände und frisches Raufutter erhalten.
- Reaktion der EU-Kommission:
- EU zeigte sich kritisch, verwies auf möglichen Vertrauensverlust in Bio-Branche und langwieriges Verfahren.
- Kommissar Hansen kündigte am 29.07.2025 Öffnung der EU-Öko-Verordnung an, um strukturelle Hindernisse zu berücksichtigen.
- Staatsministerin Kaniber erneuerte daraufhin am 14.08.2025 ihren Vorschlag in aktualisierter Form.
- Prüfung pragmatischer Umsetzung durch Kontrollstellen:
- Staatsregierung prüfte intern, ob Öko-Kontrollstellen pragmatischer handeln können.
- Ergebnis: zu hohes Risiko bei EU-Prüfungen, da nationale Auslegung nicht zulässig ist.
- Vorgehensweise wurde aus Haftungsgründen verworfen.
- Forderung nach verlängertem Übergangszeitraum:
- Bayern stimmte am 28.03.2025 mit anderen Ländern Ergänzung des „Weidepapiers“ um Übergangsfrist bis 31.12.2030 ab.
- Weiterleitung durch damaligen Bundesminister Özdemir an EU-Kommission, aber keine offizielle Rückmeldung.
- Inoffizielle Information: keine Reaktion seitens des EU-Agrarkommissars zu erwarten.
Keine Toleranz für die Intoleranten – Islamismus transparent machen und umfassend bekämpfen II: Maßnahmen zur Transparenz der Auslandsfinanzierung von Moschee- Vereinen in Deutschland
Antragsdrucksache 19/5099
Forderung, sich auf Bundesebene für derartige gesetzliche Regelungen einzusetzen wurde in Koalitionsvertrag aufgenommen.
Es soll eine Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung eingeführt und überwacht werden.
Kommentar MdL Bergmüller: Leere Aussagen zum Islam! Die Untergrabungen unserer Gesellschaft müssten wesentlich härter angegangen werden.
Bericht zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
Antragsdrucksache 19/6698
- Information der Grundstückseigentümer vor Kartierungen
- Auftaktveranstaltungen werden organisiert; Einladung erfolgt postalisch an Eigentümer (Grundbuchdaten)
- Bei großen FFH-Gebieten erfolgt Einladung über öffentliche Bekanntmachungen.
- Art und Umfang der Kartierungen sowie Gutachter werden vorgestellt.
- Beteiligung und Einspruchsmöglichkeiten nach Kartierung
- Öffentliche Infoveranstaltung nach Behördenabstimmung des Vorentwurfs.
- Dokumente des Plans werden sechs Wochen vorher online bereitgestellt.
- Beteiligte können während der Veranstaltung und Auslegung (i. d. R. 6 Wochen) Stellung nehmen.
- Bearbeitung von Einwänden
- Individuelle Beantwortung je nach Komplexität innerhalb von 1 bis mehreren Wochen.
- Rückfragen an Gutachter oder weitere Abstimmungen möglich.
- Auswahl externer Kartierungsbüros
- Vergabe im Rahmen von Verfahren an freiberuflich Tätige mit nachgewiesener Fachexpertise.
- Nachweis durch Referenzen, Vergleichsprojekte, Veröffentlichungen.
- Nutzung kartierter FFH-Gebiete für Infrastruktur
- Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 BNatSchG erforderlich.
- Nutzung möglich, wenn keine erheblichen Beeinträchtigungen oder zwingendes öffentliches Interesse vorliegt.
- Ausnahme nur mit Alternativenprüfung und Kohärenzsicherung zulässig.
- Möglichkeiten zur Herausnahme von Gebieten
- Nur bei engen Kriterien wie kartographischen Irrtümern, natürlichen Entwicklungen oder wissenschaftlichen Fehlern.
- Entscheidung liegt bei der Europäischen Kommission.
- Stand der Managementplan-Erstellung nach Regierungsbezirken
- Abgeschlossen in: Niederbayern, Oberpfalz, Ober-/Mittelfranken, Schwaben.
- Offen: 10 Pläne in Oberbayern, 5 in Unterfranken.
- Insgesamt über 97 % der Gebiete mit Plänen abgedeckt.
- Änderung bereits abgeschlossener Managementpläne
- Anlassbezogene Anpassung möglich, z. B. bei geänderten Lebensräumen oder neuen Erkenntnissen.
- Umsetzung erfolgt im Dialog mit Eigentümern; Mitwirkung freiwillig.
Kommentar MdL Bergmüller: FFH Aussagen sind Augenauswischerei, denn das Widerspruchsrecht gegen die Enteignung der Flächen ist minimalst!