Eine Übersicht über interessante Berichte der Staatsregierung zu verschiedenen Themen:

100 Prozent Zuschuss im Abrechnungsjahr für Kitas
Antragsdrucksache 19/6826

  • Keine Umstellung der Auszahlungssystematik geplant
    • Prüfung ergab: Aktuelle Systematik mit Abschlagszahlung und Endabrechnung bleibt bestehen.
  • Beibehaltung der quartalsweisen Abschläge (96 %)
    • Endabrechnung gleicht verbleibende 4 % zum Jahresende aus.
    • Träger erhalten im Ergebnis 100 % der zustehenden Förderung.
    • Tarifsteigerungen und Belegungsänderungen werden in Endabrechnung berücksichtigt.
  • Schutz kommunaler Haushalte
    • 4 %-Puffer dient der Vermeidung von Überzahlungen.
    • Vorleistung der Träger betrifft nur erstes Förderjahr.
  • Keine Umstellung auf Kindergartenjahr als Abrechnungszeitraum
    • Kalenderjahr bleibt Bewilligungszeitraum (seit 2015 gesetzlich geregelt).
    • Umstellung 2015 erfolgte mit Zustimmung aller Beteiligten.
  • Begründung gegen Änderung
    • Umstellung würde zu erheblichen Vorfinanzierungskosten führen (Freistaat allein: über 100 Mio. €).
    • Kalenderjahr vermeidet systematische Unterschätzung durch „Buchungsdelle“ zu Kindergartenjahresbeginn.
  • Fazit des StMAS
    • Bestehendes System berücksichtigt Interessen aller Beteiligten.
    • Keine Änderung vorgesehen.

Beste Standortbedingungen für die bayerische Industrie sicherstellen 
Antragsdrucksache 19/2361

  1. Bericht im Wirtschaftsausschuss am 3. Juli 2025 zum Thema „Beste Standortbedingungen für die bayerische Industrie sicherstellen“.
  2. Einschätzung der Lage: Wirtschaftliches Umfeld als herausfordernd beschrieben; deutsche Wirtschaft 2023 und 2024 geschrumpft; verhaltener Ausblick für 2025; zusätzliche Belastungen durch Handels- und Zollkonflikte für exportorientierte bayerische Industrie.
  3. Stärken Bayerns: Hervorragende Standortvoraussetzungen insbesondere in Hightech- und Zukunftsbranchen.
  • Maßnahmen der Staatsregierung:
    • Verbesserung der Rahmenbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Bayern.
    • Unterstützung der Unternehmen bei der Transformation durch:
      • Hightech Agenda
      • Förderung von Forschung und Innovation
      • Investitionen in zentrale Zukunftsfelder
      • Präsenz und Beratung vor Ort
  • Einsatz auf Bundesebene für bessere Rahmenbedingungen:
    • Bürokratieabbau
    • Versorgungssicherheit und bezahlbare Energie
    • international wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern
    • Innovationsförderung
    • zukunftsfähiger Arbeitsmarkt mit ausreichend qualifizierten Fachkräften.

EU-Weidepflicht für Biobetriebe – Druck rausnehmen, Übergangsfristen verlängern
Antragsdrucksache 19/6171

  1. Einsatz auf Bundes- und EU-Ebene
    • Staatsregierung setzte sich auf Bundesebene für Ausnahmeregelungen und längere Übergangsfristen ein.
    • Vorschlag zur Änderung der EU-Öko-Verordnung an EU-Agrarkommissar Hansen übermittelt (10.03.2025, erneuert am 14.08.2025).
  2. Reaktion der EU-Kommission
    • EU-Kommission lehnt strukturell begründete Ausnahmen von der Weidepflicht ab.
    • Änderungsvorschlag kritisch gesehen, da er Rechtsunsicherheit und zeitaufwendige Verfahren zur Folge hätte.
  3. Verlängerte Übergangsfristen
    • Bayern brachte in Agrarministerkonferenz Übergangsfrist bis 31.12.2030 ein.
    • EU-Agrarkommissar Hansen stimmte in Rücksprache verlängerter Übergangsfrist bis Ende 2027 zu – bei Vorlage eines Maßnahmenplans zur Umsetzung der Weidepflicht.
    • Betriebe können unter bestimmten Bedingungen weiterhin in KULAP-Maßnahme O10 verbleiben.
  • Auslegungsspielräume
    • EU-Kommission ließ keine Auslegungsspielräume bei strukturellen Problemen zu.
    • Aufgrund des hohen Anlastungsrisikos wurde auf nationale Auslegungsdokumente verzichtet.
    • Einzelfallentscheidungen möglich bei veterinärmedizinischen oder tierschutzbedingten Gründen.
  • Bewertung der Maßnahmen
    • Staatsregierung sieht Ankündigung der Öffnung der EU-Öko-Verordnung als Erfolg der eigenen Initiative.
    • Übergangsfrist bis 2027 verschafft betroffenen Betrieben Zeit zur Anpassung.
    • Entlastungen nur für Betriebe mit vorübergehenden Problemen möglich – keine dauerhaften Ausnahmen für strukturell betroffene Betriebe.
  • Weitere Schritte
    • Mündlicher Bericht im Ausschuss für Dezember 2025 vorgesehen.

Geplante Verschärfung des Waffenrechts: Kein Generalverdacht gegen Brauchtumsschützen, Sportschützen und Jäger!
Antragsdrucksache 18/26241

  1. Staatsregierung wurde vom Landtag aufgefordert, sich gegen aktionistische Verschärfungen des Waffenrechts auf Bundesebene einzusetzen.
  2. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sagte in Zwischenberichten zu, im Rahmen der Länderanhörung und ggf. im Bundesrat entsprechende Änderungsanträge einzubringen.
  3. Im finalen Gesetzesentwurf vom 09.09.2024 (BT-Drs. 20/12805) fehlten viele der ursprünglich kritisierten Vorschläge, u. a.:
    • Regelanfrage bei Gesundheitsbehörden
    • Pflicht zur Vorlage fachärztlicher Zeugnisse bei ErstanträgenVerbot halbautomatischer „kriegswaffenähnlicher“ WaffenAufhebung Privilegierung von Armbrüsten
    • Rückwirkende Erfassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
  4. Staatsregierung hatte gegen die verbleibenden Änderungen des Waffengesetzes keine fachlichen Einwände.
  5. Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems wurde am 18.10.2024 im Bundestag beschlossen (CDU/CSU dagegen), am 30.10.2024 verkündet und trat am 31.10.2024 in Kraft.
  6. Staatsregierung betont weiterhin, sich gegen überzogene Verschärfungen und für ein Waffenrecht mit Augenmaß einzusetzen.
Kategorien: Berichte der Staatsregierung