Eine Übersicht über interessante Berichte der Staatsregierung zu verschiedenen Themen:
100 Prozent Zuschuss im Abrechnungsjahr für Kitas
Antragsdrucksache 19/6826
- Keine Umstellung der Auszahlungssystematik geplant
- Prüfung ergab: Aktuelle Systematik mit Abschlagszahlung und Endabrechnung bleibt bestehen.
- Beibehaltung der quartalsweisen Abschläge (96 %)
- Endabrechnung gleicht verbleibende 4 % zum Jahresende aus.
- Träger erhalten im Ergebnis 100 % der zustehenden Förderung.
- Tarifsteigerungen und Belegungsänderungen werden in Endabrechnung berücksichtigt.
- Schutz kommunaler Haushalte
- 4 %-Puffer dient der Vermeidung von Überzahlungen.
- Vorleistung der Träger betrifft nur erstes Förderjahr.
- Keine Umstellung auf Kindergartenjahr als Abrechnungszeitraum
- Kalenderjahr bleibt Bewilligungszeitraum (seit 2015 gesetzlich geregelt).
- Umstellung 2015 erfolgte mit Zustimmung aller Beteiligten.
- Begründung gegen Änderung
- Umstellung würde zu erheblichen Vorfinanzierungskosten führen (Freistaat allein: über 100 Mio. €).
- Kalenderjahr vermeidet systematische Unterschätzung durch „Buchungsdelle“ zu Kindergartenjahresbeginn.
- Fazit des StMAS
- Bestehendes System berücksichtigt Interessen aller Beteiligten.
- Keine Änderung vorgesehen.
Beste Standortbedingungen für die bayerische Industrie sicherstellen
Antragsdrucksache 19/2361
- Bericht im Wirtschaftsausschuss am 3. Juli 2025 zum Thema „Beste Standortbedingungen für die bayerische Industrie sicherstellen“.
- Einschätzung der Lage: Wirtschaftliches Umfeld als herausfordernd beschrieben; deutsche Wirtschaft 2023 und 2024 geschrumpft; verhaltener Ausblick für 2025; zusätzliche Belastungen durch Handels- und Zollkonflikte für exportorientierte bayerische Industrie.
- Stärken Bayerns: Hervorragende Standortvoraussetzungen insbesondere in Hightech- und Zukunftsbranchen.
- Maßnahmen der Staatsregierung:
- Verbesserung der Rahmenbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Bayern.
- Unterstützung der Unternehmen bei der Transformation durch:
- Hightech Agenda
- Förderung von Forschung und Innovation
- Investitionen in zentrale Zukunftsfelder
- Präsenz und Beratung vor Ort
- Einsatz auf Bundesebene für bessere Rahmenbedingungen:
- Bürokratieabbau
- Versorgungssicherheit und bezahlbare Energie
- international wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern
- Innovationsförderung
- zukunftsfähiger Arbeitsmarkt mit ausreichend qualifizierten Fachkräften.
EU-Weidepflicht für Biobetriebe – Druck rausnehmen, Übergangsfristen verlängern
Antragsdrucksache 19/6171
- Einsatz auf Bundes- und EU-Ebene
- Staatsregierung setzte sich auf Bundesebene für Ausnahmeregelungen und längere Übergangsfristen ein.
- Vorschlag zur Änderung der EU-Öko-Verordnung an EU-Agrarkommissar Hansen übermittelt (10.03.2025, erneuert am 14.08.2025).
- Reaktion der EU-Kommission
- EU-Kommission lehnt strukturell begründete Ausnahmen von der Weidepflicht ab.
- Änderungsvorschlag kritisch gesehen, da er Rechtsunsicherheit und zeitaufwendige Verfahren zur Folge hätte.
- Verlängerte Übergangsfristen
- Bayern brachte in Agrarministerkonferenz Übergangsfrist bis 31.12.2030 ein.
- EU-Agrarkommissar Hansen stimmte in Rücksprache verlängerter Übergangsfrist bis Ende 2027 zu – bei Vorlage eines Maßnahmenplans zur Umsetzung der Weidepflicht.
- Betriebe können unter bestimmten Bedingungen weiterhin in KULAP-Maßnahme O10 verbleiben.
- Auslegungsspielräume
- EU-Kommission ließ keine Auslegungsspielräume bei strukturellen Problemen zu.
- Aufgrund des hohen Anlastungsrisikos wurde auf nationale Auslegungsdokumente verzichtet.
- Einzelfallentscheidungen möglich bei veterinärmedizinischen oder tierschutzbedingten Gründen.
- Bewertung der Maßnahmen
- Staatsregierung sieht Ankündigung der Öffnung der EU-Öko-Verordnung als Erfolg der eigenen Initiative.
- Übergangsfrist bis 2027 verschafft betroffenen Betrieben Zeit zur Anpassung.
- Entlastungen nur für Betriebe mit vorübergehenden Problemen möglich – keine dauerhaften Ausnahmen für strukturell betroffene Betriebe.
- Weitere Schritte
- Mündlicher Bericht im Ausschuss für Dezember 2025 vorgesehen.
Geplante Verschärfung des Waffenrechts: Kein Generalverdacht gegen Brauchtumsschützen, Sportschützen und Jäger!
Antragsdrucksache 18/26241
- Staatsregierung wurde vom Landtag aufgefordert, sich gegen aktionistische Verschärfungen des Waffenrechts auf Bundesebene einzusetzen.
- Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sagte in Zwischenberichten zu, im Rahmen der Länderanhörung und ggf. im Bundesrat entsprechende Änderungsanträge einzubringen.
- Im finalen Gesetzesentwurf vom 09.09.2024 (BT-Drs. 20/12805) fehlten viele der ursprünglich kritisierten Vorschläge, u. a.:
- Regelanfrage bei Gesundheitsbehörden
- Pflicht zur Vorlage fachärztlicher Zeugnisse bei ErstanträgenVerbot halbautomatischer „kriegswaffenähnlicher“ WaffenAufhebung Privilegierung von Armbrüsten
- Rückwirkende Erfassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- Staatsregierung hatte gegen die verbleibenden Änderungen des Waffengesetzes keine fachlichen Einwände.
- Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems wurde am 18.10.2024 im Bundestag beschlossen (CDU/CSU dagegen), am 30.10.2024 verkündet und trat am 31.10.2024 in Kraft.
- Staatsregierung betont weiterhin, sich gegen überzogene Verschärfungen und für ein Waffenrecht mit Augenmaß einzusetzen.