Eine Übersicht über interessante Berichte der Staatsregierung zu verschiedenen Themen:
Anerkennung ausländischer Ärztinnen und Ärzte beschleunigen
Antragsdrucksache 19/4189
- Ziel: Bekämpfung des Ärztemangels durch Hebung inländischer Potenziale und Gewinnung ausländischer Fachkräfte.
- Maßnahmen Bayerns:
- Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren (Entschließung vom 05.07.2024).
- Forderung nach Änderung der Bundesärzteordnung (BÄO) und Approbationsordnung (ÄApprO):
- Kenntnisprüfung als Regelfall.
- Dokumentenbasierte Prüfung nur auf Antrag mit verbindlicher Wahl.
- Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Dokumenten.
- Reaktion des Bundes:
- Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Herbst 2024.
- Vorhaben wegen Koalitionsbruch zunächst unterbrochen.
- Aktuelle Entwicklung:
- Neue Bundesregierung greift Thema im Koalitionsvertrag auf.
- Kabinettsbeschluss zum „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren“ am 01.10.2025.Geplantes Inkrafttreten: 01.10.2026.
- Ergänzende Verordnungen zur weiteren Digitalisierung, Vereinfachung und Vereinheitlichung angekündigt.
- Rolle der Staatsregierung:
- Beteiligung an Bund-Länder-Gremien.
- Unterstützung der Bundesratsinitiative.
- Konstruktives Engagement bei Gesetzes- und Verordnungsprozessen zugesagt.
Kommunalförderrichtlinie für ärztliche Versorgung auch für Landkreise als Maßnahmenträger öffnen
Antragsdrucksache 19/6815
– Zwischenbericht –
- Ziel des Landtagsbeschlusses: Kommunalförderrichtlinie für ärztliche Versorgung soll künftig auch Landkreisen als Maßnahmenträger offenstehen.
- Herausforderung: In ländlichen Regionen bestehen weiterhin große Schwierigkeiten, ausreichend Vertragsärztinnen und -ärzte zu gewinnen – bedingt durch infrastrukturelle und soziodemographische Faktoren.
- Rolle der Landkreise: Landkreise sollen zukünftig eine aktivere Rolle bei der Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung einnehmen.
- Umsetzungsstand:
- Fachlich fundiertes Konzept zur Anpassung der Förderrichtlinie wurde erarbeitet.
- Landkreise sollen als antragsberechtigte und förderfähige Akteure aufgenommen werden.
- Differenzierte Antragsberechtigung je nach Maßnahmentyp (standortgebunden vs. standortunabhängig) geplant.
- Gebietskulisse: Förderung bleibt weiterhin auf den „Ländlichen Raum nach Landesentwicklungsprogramm“ beschränkt.
- Nächste Schritte: Änderung der Förderrichtlinie und Einleitung notwendiger Verfahrensschritte befinden sich in Vorbereitung.
- Weiteres Vorgehen: Abschlussbericht an den Landtag wird folgen.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichsbedarf zum Regelfall machen
Antragsdrucksache 18/6769
- Zielsetzung des Landtagsbeschlusses
- PV-Freiflächenanlagen sollen ohne zusätzlichen Ausgleichsbedarf zum Regelfall werden.
- Flächen sollen ökologisch gestaltet und gepflegt werden, um Eingriffe in den Naturhaushalt zu vermeiden.
- Umsetzung durch Staatsregierung
- Gemeinsame Umsetzung durch Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB).
- Aktualisierung des Rundschreibens zur baurechtlichen Eingriffsregelung (Stand 10.12.2021).
- Einrichtung einer Online-Themenplattform beim Energieatlas Bayern zur Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen.
- Neue ministerielle Hinweise veröffentlicht
- Hinweise zur baurechtlichen Eingriffsregelung (05.12.2024)
- Hinweise zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (06.05.2025) für § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB privilegierte Anlagen (z. B. entlang von Autobahnen).
- Vereinfachtes Verfahren eingeführt
- Zwei praxisrelevante Anwendungsfälle definiert, bei denen kein Kompensationsbedarf für den Naturhaushalt entsteht.
- Prüfung des Landschaftsbildes bleibt einzelfallbezogen.
- Kriterien für vereinfachtes Verfahren
- Voraussetzung: geringe naturschutzfachliche Bedeutung der Fläche (Biotopwert ≤ 3 WP).
- Technische Vorgaben für PV-Anlagen: keine Ost-West-Ausrichtung, Rammpfähle, Modulunterkante ≥ 80 cm.
- Weitere Vorgaben u. a. zu Flächengröße, Versiegelung (<2,5 %) und Gestaltung/Pflege (z. B. artenreiches Grünland).
- Weitere Regelungen
- Bei nicht erfüllten Voraussetzungen erfolgt Ausgleich nach BayKompV.
- Planungsfaktor kann flexibel zwischen 0–100 % festgelegt werden, abhängig von Vermeidungsmaßnahmen.
- Ausgleichsmaßnahmen möglichst auf der Anlagenfläche umsetzen.
- Berücksichtigung des Landschaftsbilds
- Maßnahmen zur Eingrünung und Einbindung in die Landschaft erforderlich.
- Prüfung und Ausgleich des Schutzguts Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ.
- Ziel langfristiger Wiederaufnahme landwirtschaftlicher Nutzung:
Pflege- und Ausgleichskonzept soll spätere landwirtschaftliche Nutzung ermöglichen.
Sozialstaat wieder gestalten statt verwalten – dringende Sozialstaatsreformen, insbesondere beim Bürgergeld, jetzt angehen!
Antragsdrucksache 19/7449
Bürgergeldreform und SGB II-Revision
- Staatsregierung setzt sich seit 2023 für grundlegende Reform des Bürgergelds ein.
- Beteiligung an Bundesratsinitiative und an einem Eckpunktepapier mit Baden-Württemberg, NRW und Schleswig-Holstein.
- Forderung nach:
- Stärkung von „Fördern und Fordern“
- verbindlicher MitwirkungspflichtAbschaffung bzw. Einschränkung der Karenzzeiten
- Anpassung des Schonvermögens an Lebensleistung
- Bundesregierung übernahm zentrale Forderungen (z. B. verschärfte Sanktionen), Umsetzung hängt von BMAS-Gesetzesentwurf ab.
- Bisher liegt Staatsregierung noch kein Gesetzesentwurf vor.
Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR)
- Staatsregierung durch StMAS in KSR vertreten.
- Ziel: Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats.
- Forderungen zu:
- Rechtsvereinfachung
- Zusammenlegung von Leistungenschnellere Verfahren
- Digitalisierung
- Abschlussbericht Ende 2025/Anfang 2026 geplant.
Langfristige Reformforderungen im Eckpunktepapier
- Zusammenführung bedürftigkeitsabhängiger Leistungen (Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe).
- Verbesserung von Erwerbsanreizen durch angepasste Transferentzugsraten.
- Jobcenter stärker auf Arbeitsmarktintegration ausrichten, Erwerbsfähigkeitsbegriff überprüfen.
- Umstellung auf vertikale Einkommensanrechnung (analog SGB XII).
- Einrichtung parteiübergreifender Reformkommission zur Bewertung der Auswirkungen.
Kurzfristig umsetzbare Reformen im Eckpunktepapier
- Erhöhung des Eingliederungs- und Verwaltungsbudgets.
- Sanktionen:
- Mitwirkungsverweigerung führt zu Leistungsausschluss
- Sanktionsfreie Kooperationsphasen abschaffen
- Meldeversäumnisse strenger sanktionieren (bis Leistungseinstellung)
- Aufenthaltsortregelung präzisieren (z. B. maximal 3 Stunden vom Jobcenter entfernt).
- Totalverweigerung: komplette Streichung möglich, nur noch Sachleistungen.
- Einschränkung Zugang ukrainischer Geflüchteter zum SGB II, Rückführung in Asylbewerberleistungen.
- Verschärfung der Vermögensprüfung:
- Karenzzeit auf 6 Monate verkürzt
- Differenzierung nach Lebensleistung
- neue Freibeträge (z. B. 2.000 € statt 15.000 €)
- Kosten der Unterkunft: Luxuswohnungen ausschließen, Karenzzeit bei Umzug beenden.