Eine Übersicht über interessante Berichte der Staatsregierung zu verschiedenen Themen:

Anerkennung ausländischer Ärztinnen und Ärzte beschleunigen 
Antragsdrucksache 19/4189

  1. Ziel: Bekämpfung des Ärztemangels durch Hebung inländischer Potenziale und Gewinnung ausländischer Fachkräfte.
  2. Maßnahmen Bayerns:
    • Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren (Entschließung vom 05.07.2024).
    • Forderung nach Änderung der Bundesärzteordnung (BÄO) und Approbationsordnung (ÄApprO):
      • Kenntnisprüfung als Regelfall.
      • Dokumentenbasierte Prüfung nur auf Antrag mit verbindlicher Wahl.
      • Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Dokumenten.
  3. Reaktion des Bundes:
    • Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Herbst 2024.
    • Vorhaben wegen Koalitionsbruch zunächst unterbrochen.
  4. Aktuelle Entwicklung:
    • Neue Bundesregierung greift Thema im Koalitionsvertrag auf.
    • Kabinettsbeschluss zum „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren“ am 01.10.2025.Geplantes Inkrafttreten: 01.10.2026.
    • Ergänzende Verordnungen zur weiteren Digitalisierung, Vereinfachung und Vereinheitlichung angekündigt.
  5. Rolle der Staatsregierung:
    • Beteiligung an Bund-Länder-Gremien.
    • Unterstützung der Bundesratsinitiative.
    • Konstruktives Engagement bei Gesetzes- und Verordnungsprozessen zugesagt.

Kommunalförderrichtlinie für ärztliche Versorgung auch für Landkreise als Maßnahmenträger öffnen
Antragsdrucksache 19/6815
– Zwischenbericht – 

  1. Ziel des Landtagsbeschlusses: Kommunalförderrichtlinie für ärztliche Versorgung soll künftig auch Landkreisen als Maßnahmenträger offenstehen.
  2. Herausforderung: In ländlichen Regionen bestehen weiterhin große Schwierigkeiten, ausreichend Vertragsärztinnen und -ärzte zu gewinnen – bedingt durch infrastrukturelle und soziodemographische Faktoren.
  3. Rolle der Landkreise: Landkreise sollen zukünftig eine aktivere Rolle bei der Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung einnehmen.
  4. Umsetzungsstand:
    • Fachlich fundiertes Konzept zur Anpassung der Förderrichtlinie wurde erarbeitet.
    • Landkreise sollen als antragsberechtigte und förderfähige Akteure aufgenommen werden.
    • Differenzierte Antragsberechtigung je nach Maßnahmentyp (standortgebunden vs. standortunabhängig) geplant.
  5. Gebietskulisse: Förderung bleibt weiterhin auf den „Ländlichen Raum nach Landesentwicklungsprogramm“ beschränkt.
  6. Nächste Schritte: Änderung der Förderrichtlinie und Einleitung notwendiger Verfahrensschritte befinden sich in Vorbereitung.
  7. Weiteres Vorgehen: Abschlussbericht an den Landtag wird folgen.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichsbedarf zum Regelfall machen
Antragsdrucksache 18/6769

  1. Zielsetzung des Landtagsbeschlusses
    • PV-Freiflächenanlagen sollen ohne zusätzlichen Ausgleichsbedarf zum Regelfall werden.
    • Flächen sollen ökologisch gestaltet und gepflegt werden, um Eingriffe in den Naturhaushalt zu vermeiden.
  2. Umsetzung durch Staatsregierung
    • Gemeinsame Umsetzung durch Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
    • Aktualisierung des Rundschreibens zur baurechtlichen Eingriffsregelung (Stand 10.12.2021).
    • Einrichtung einer Online-Themenplattform beim Energieatlas Bayern zur Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen.
  3. Neue ministerielle Hinweise veröffentlicht
    • Hinweise zur baurechtlichen Eingriffsregelung (05.12.2024)
    • Hinweise zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (06.05.2025) für § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB privilegierte Anlagen (z. B. entlang von Autobahnen).
  4. Vereinfachtes Verfahren eingeführt
    • Zwei praxisrelevante Anwendungsfälle definiert, bei denen kein Kompensationsbedarf für den Naturhaushalt entsteht.
    • Prüfung des Landschaftsbildes bleibt einzelfallbezogen.
  5. Kriterien für vereinfachtes Verfahren
    • Voraussetzung: geringe naturschutzfachliche Bedeutung der Fläche (Biotopwert ≤ 3 WP).
    • Technische Vorgaben für PV-Anlagen: keine Ost-West-Ausrichtung, Rammpfähle, Modulunterkante ≥ 80 cm.
    • Weitere Vorgaben u. a. zu Flächengröße, Versiegelung (<2,5 %) und Gestaltung/Pflege (z. B. artenreiches Grünland).
  6. Weitere Regelungen
    • Bei nicht erfüllten Voraussetzungen erfolgt Ausgleich nach BayKompV.
    • Planungsfaktor kann flexibel zwischen 0–100 % festgelegt werden, abhängig von Vermeidungsmaßnahmen.
    • Ausgleichsmaßnahmen möglichst auf der Anlagenfläche umsetzen.
  7. Berücksichtigung des Landschaftsbilds
    • Maßnahmen zur Eingrünung und Einbindung in die Landschaft erforderlich.
    • Prüfung und Ausgleich des Schutzguts Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ.
  8. Ziel langfristiger Wiederaufnahme landwirtschaftlicher Nutzung:
    Pflege- und Ausgleichskonzept soll spätere landwirtschaftliche Nutzung ermöglichen.

Sozialstaat wieder gestalten statt verwalten – dringende Sozialstaatsreformen, insbesondere beim Bürgergeld, jetzt angehen!
Antragsdrucksache 19/7449

Bürgergeldreform und SGB II-Revision

  1. Staatsregierung setzt sich seit 2023 für grundlegende Reform des Bürgergelds ein.
  2. Beteiligung an Bundesratsinitiative und an einem Eckpunktepapier mit Baden-Württemberg, NRW und Schleswig-Holstein.
  3. Forderung nach:
    • Stärkung von „Fördern und Fordern“
    • verbindlicher MitwirkungspflichtAbschaffung bzw. Einschränkung der Karenzzeiten
    • Anpassung des Schonvermögens an Lebensleistung
  4. Bundesregierung übernahm zentrale Forderungen (z. B. verschärfte Sanktionen), Umsetzung hängt von BMAS-Gesetzesentwurf ab.
  5. Bisher liegt Staatsregierung noch kein Gesetzesentwurf vor.


Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR)

  1. Staatsregierung durch StMAS in KSR vertreten.
  2. Ziel: Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats.
  3. Forderungen zu:
    • Rechtsvereinfachung
    • Zusammenlegung von Leistungenschnellere Verfahren
    • Digitalisierung
  4. Abschlussbericht Ende 2025/Anfang 2026 geplant.

Langfristige Reformforderungen im Eckpunktepapier

  1. Zusammenführung bedürftigkeitsabhängiger Leistungen (Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe).
  2. Verbesserung von Erwerbsanreizen durch angepasste Transferentzugsraten.
  3. Jobcenter stärker auf Arbeitsmarktintegration ausrichten, Erwerbsfähigkeitsbegriff überprüfen.
  4. Umstellung auf vertikale Einkommensanrechnung (analog SGB XII).
  5. Einrichtung parteiübergreifender Reformkommission zur Bewertung der Auswirkungen.

Kurzfristig umsetzbare Reformen im Eckpunktepapier

  1. Erhöhung des Eingliederungs- und Verwaltungsbudgets.
  2. Sanktionen:
    • Mitwirkungsverweigerung führt zu Leistungsausschluss
    • Sanktionsfreie Kooperationsphasen abschaffen
    • Meldeversäumnisse strenger sanktionieren (bis Leistungseinstellung)
  3. Aufenthaltsortregelung präzisieren (z. B. maximal 3 Stunden vom Jobcenter entfernt).
  4. Totalverweigerung: komplette Streichung möglich, nur noch Sachleistungen.
  5. Einschränkung Zugang ukrainischer Geflüchteter zum SGB II, Rückführung in Asylbewerberleistungen.
  6. Verschärfung der Vermögensprüfung:
    • Karenzzeit auf 6 Monate verkürzt
    • Differenzierung nach Lebensleistung
    • neue Freibeträge (z. B. 2.000 € statt 15.000 €)
  7. Kosten der Unterkunft: Luxuswohnungen ausschließen, Karenzzeit bei Umzug beenden.