Der Bayerische Landtag hat in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes behandelt. Hierzu legte die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag (Drs. 19/9093) vor, in dem sie die Einführung des sogenannten „Wassercents“ zurückweist.

Harald Meußgeier erklärt dazu als Leiter des Arbeitskreises für Umwelt und Verbraucherschutz der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Das Grundwasser-Entnahmeentgelt wird als Instrument der Nachhaltigkeit verkauft. De facto ist es aber eine zusätzliche Steuer, die zu weiteren Preissteigerungen führt. Wer glaubt, dass Abgaben mehr Wasser schaffen, irrt sich gewaltig. Die Ressourcen werden nicht größer, die Verfahren nicht schneller, die Leitungen nicht dichter.
Was Bayern braucht, sind konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Wasserverfügbarkeit. Extreme Trockenphasen, Starkregen und jahreszeitliche Verschiebungen stellen uns vor reale Aufgaben. Wir benötigen robuste, regionale Lösungen: Entsiegelungsmaßnahmen, die Schaffung von Rückhalteflächen, eine intelligente Verteilung und Speicherung von Wasser sowie flexible Bewirtschaftung und technische Innovationen.“

Sein Kollege Gerd Mannes fügt als umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion hinzu:

„Die Staatsregierung hat wieder eine neue Klimasteuer erfunden, ein weiteres Instrument der Abzocke unserer Bürger und unserer Wirtschaft. Tatsächlich regnet es heute jedoch insgesamt so viel wie früher. Nötig ist es, die Wasserrückhaltefähigkeit in der Fläche zu stärken. Aber das leistet die Novelle des Wassergesetzes nicht. Gebühren schaffen nicht mehr Wasser. In Bayern sind überfällige Investitionen in die Wasser-Infrastruktur seit Jahrzehnten verzögert worden. Das ist ein Regierungsversagen! Daran ist kein Klimawandel schuld. Vor allem für die bayerische Landwirtschaft ist der Wassercent ein weiterer Sargnagel. Wir als AfD stehen an der Seite der Bürger und Konsumenten. Wir lehnen den Wassercent daher ab.“

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