Die Fraktion der Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Tierwohl braucht verlässliche Landwirtschaftspolitik – keine Streichung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung“ im Bayerischen Landtag eingebracht. Zur Begründung führen sie aus, dass viele landwirtschaftliche Betriebe in Bayern in den vergangenen Jahren mit staatlicher Unterstützung erhebliche Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsformen getätigt hätten. Für diese bestünde nun keine Planungssicherheit mehr.
Harald Meußgeier erklärt dazu als Leiter des Arbeitskreises für Umwelt und Verbraucherschutz der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Tierwohl geht uns alle an. Aber der Antrag der Grünen trägt nicht dazu bei, die Landwirte bei der Tierhaltung zu unterstützen. Er würde für sie nur noch mehr Bürokratie und Vorschriften bedeuten. Und vor allem enorme Kostensteigerungen: Viele Ställe müssten völlig umgebaut oder gänzlich neu errichtet werden. In der Schweinezucht beispielsweise wäre mit 75 Prozent Mehrkosten zu rechnen. Ob unsere Bauern das stemmen könnten, ist zu bezweifeln. Sie stehen bereits mit dem Rücken zur Wand. Viele Landwirte müssten aufgeben, und das Fleisch käme dann aus dem Ausland.
Wer es mit dem Tierwohl ernst meint, muss die Tierhaltung im eigenen Land halten. Wer regionale Lebensmittel will, muss unsere Bauern vor Ort stärken. Und wer bayerische Qualität will, darf bayerische Höfe nicht kaputtregulieren!“
Pressemitteilung
Martin Böhm: Sündenfall „Gemeinschaftsschulden“ – EU-Coronafonds kostet den deutschen Steuerzahler 150 Milliarden, und das wenigste Geld bleibt im Land
Wie die „Welt am Sonntag“ aktuell berichtet, kosten die EU-Corona-Hilfen den deutschen Steuerzahler in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich rund 150 Milliarden Euro. Mit dem 2021 eingerichteten Corona-Wiederaufbaufonds (NextGenEU) hatte die EU erstmals gemeinschaftliche Schulden aufgenommen. Der Fonds besteht zum kleineren Teil aus Krediten, zum größeren Teil aus Zuschüssen, von den insbesondere süd- und osteuropäische Staaten profitiert haben. Die Schulden für die Zuschüsse müssen zwischen 2028 und 2058 inklusive Zinsen an die Gläubiger zurückgezahlt werden.