Wie die „Welt am Sonntag“ aktuell berichtet, kosten die EU-Corona-Hilfen den deutschen Steuerzahler in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich rund 150 Milliarden Euro. Mit dem 2021 eingerichteten Corona-Wiederaufbaufonds (NextGenEU) hatte die EU erstmals gemeinschaftliche Schulden aufgenommen. Der Fonds besteht zum kleineren Teil aus Krediten, zum größeren Teil aus Zuschüssen, von den insbesondere süd- und osteuropäische Staaten profitiert haben. Die Schulden für die Zuschüsse müssen zwischen 2028 und 2058 inklusive Zinsen an die Gläubiger zurückgezahlt werden.
Der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, erklärt dazu:
„Die Corona-Gemeinschaftsschulden sind der Sündenfall der EU schlechthin. Nach den EU-Verträgen gilt formal immer noch, dass kein Mitgliedstaat für die Schulden eines anderen haftet. Dieses Prinzip wurde schon mit den Euro-‚Rettungsschirmen‘ durchlöchert. Der Wiederaufbaufonds ist die nächste Eskalationsstufe. Was als solidarischer Akt verkauft wird, entpuppt sich als Umverteilungsmaschine, die den Deutschen mal wieder am tiefsten in die Tasche greift. Hinzu kommt, dass niemand genau weiß, wo die Hilfen versickert sind und ob sie auch nur ansatzweise dem ursprünglichen Ziel des Fonds, nämlich einer höheren Krisenresilienz, gedient haben. Letztlich ist der Fonds eine gigantische Fehlkonstruktion, auch hinsichtlich des erhofften Wirtschaftswachstums. Nur die AfD setzt sich mit aller Kraft gegen weitere Gemeinschaftsschulden auf EU-Ebene ein.“
Pressemitteilung
Oskar Lipp / Franz Bergmüller: Erst „nicht bezifferbar“, dann Millionenbeträge – AfD deckt neue Corona-Verwaltungskosten auf!
Auf eine AfD-Anfrage von März 2026 nach den Verwaltungskosten für Corona-Hilfen erklärte die Staatsregierung, diese seien nicht bezifferbar. Die AfD wandte sich am 22. Mai an den Bayerischen Obersten Rechnungshof und stellte eine zweite Anfrage. Nun nennt die Staatsregierung 6,9 Millionen Euro Verwaltungsausgaben und 6,48 Millionen Euro externe Kosten. Beim Stipendienprogramm stehen 1,7 Mio. Euro Verwaltungsausgaben lediglich 11,4 Millionen Euro Hilfen gegenüber. Für die Bayerische Härtefallhilfe mit 85 Millionen Euro Auszahlungen werden allein 2,5 Millionen Euro externe Dienstleisterkosten ausgewiesen.