Liebe Bürger,

die Neufassung der Satzung für das Kreisjugendamt wurde aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig. Die alte Satzung ist 17 Jahre alt. Jugendämter gibt es bereits seit über 100 Jahren, Grundlage ist das SGB VIII. Auch Schulpflichtverletzungen sind Aufgabe des Jugendamtes.

Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sollen künftig neun Mitglieder des Kreistages sein. Ansonsten werden zukünftig alle Sozialträger, die sich mit Jugendarbeit beschäftigen, als beratende Mitglieder beteiligt sein. Wechselnde beratende Mitglieder werden künftig nicht mehr vom Kreistag bestätigt, sondern von den entsendenden Verbänden.

AfD-Kreisrat Andi Winhart, MdL, begrüßte die Aufstockung der Mitglieder, die die AfD bereits 2020 beantragt hatte. Ansonsten schloss er sich der Erneuerung der Satzung an. Die Arbeit der Jugendarbeit wurde vom gesamten Kreistag gelobt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Der Kämmerer stellte im Rahmen des Vollzugs des Haushaltsplanes mehrere überplanmäßige Ausgaben vor. Für die Aufstockung und Sanierung des Landratsamtes wurden etwa 5 Millionen € veranschlagt. Da die Rechnungen schneller gestellt wurden, werden 1,6 Mio. € zusätzlich fällig. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Felix Schwaller erläuterte die Jahresrechnung und beantragte die Feststellung sowie Entlastung. Er bestätigte eine gute Haushaltsführung mit einer Steigerung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt von 22 Millionen auf 33 Millionen €. Ein Damoklesschwert bleibt die Umsatzsteuerproblematik. Die Feststellung erfolgte einstimmig, ebenso die Entlastung.

Landrat Lederer bedankte sich für die gute Zusammenarbeit in den letzten sechs Jahren bei allen Kreisräten. Besonders lobte er die Zusammenarbeit mit den Fraktionssprechern. Die stellvertretenden Landräte erhielten einen Blumenstrauß für ihr Engagement. Besonders verabschiedete er den scheidenden ersten Stellvertreter Josef Huber, der diese Position 18 Jahre innehatte. Davon übernahm er zwei Jahre lang wegen der Erkrankung des damaligen Landrates die permanente Amtsvertretung neben seinem hauptberuflichen Bürgermeisteramt – er hatte also zwei Jahre keinen Urlaub.

MdL Franz Bergmüller

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