Mieterhöhung: Mieter kann Zustimmung nicht widerrufen

Stimmt ein Mieter einer Mieterhöhung zu, so kann diese Zustimmung anschließend nicht widerrufen werden. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ist in diesem Fall also nicht anwendbar. Laut den zuständigen Richtern sei dem Mieterschutz bereits durch allgemein geltenden Bestimmungen Rechnung getragen.

Mietrecht: Mieter muss Mietausfall ersetzen

Wird durch das Verhalten des Mieters eine fristlose Kündigung erwirkt, muss dieser dem Vermieter alle daraus resultierende Nachteile ersetzen. Dies umfasst neben eventuellen Anwalts- und Gerichtskosten auch den Mietausfall. Dieser Schadensersatzanspruch gilt auch, wenn aufgrund der Verfehlungen des Mieters eine einvernehmliche Vertragsaufhebung beschlossen wird.

Mietrecht: Kündigung bei Zahlungsverzug zulässig

Bei erheblichem Zahlungsverzug darf der Vermieter eine „zweifache“ Kündigung aussprechen. Dies bekräftigten jetzt zwei Urteile des Bundesgerichtshofes. Selbst wenn sämtliche Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen „Schonfrist“ zurückgezahlt werden, bleibt der Mieter damit zur Räumung der Wohnung verpflichtet.

Kinderehe als Frage für das Bundesverfassungsgericht

2015 heiratete ein 1994 geborener Syrer in seinem Heimatland seine damals 14-jährige Cousine. Im selben Jahr flohen die beiden nach Deutschland. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht klären, ob eine solche Kinderehe wirksam ist. Wäre dies der Fall, so wäre die minderjährige Syrerin kein Fall für das Jugendamt, sondern dürfte ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen. AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller warnt eindrücklich davor, die Kinderehe in Deutschland als rechtsgültig anzusehen.