Sterbehilfe: Verfassungsgericht kippt Verbot

Wie das Bundesverfassungsgericht in dieser Woche entschied, darf geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland nicht verboten werden. Während diese Nachricht von den meisten Menschen begrüßt wird, sieht die Kirche die Entscheidung kritisch. Dazu das Statement des bayerischen Landtagsabgeordneten Franz Bergmüller:

AfD-Schatzmeister Fohrmann unter Druck

Vor dem Landgericht in Berlin wurde jetzt erneut im Zusammenhang mit einer Klage des abgesetzten Bezirksvorstandes der AfD Oberbayern über die AfD-Mitgliedschaft von Franz Bergmüller verhandelt. Auch bei diesem Termin konnte keine Einigung erlangt werden, obwohl bereits in der Vergangenheit mehrere Mitglieder des AfD-Bundesvorstands mit Verständnislosigkeit reagierten und auf einen raschen Abschluss gedrängt hatten. Der kommt allerdings nicht zustande, da der auch wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Abgabe falscher Rechenschaftsberichte in die Kritik geratene Bundesschatzmeister der AfD, Klaus-Günther Fohrmann, das Verfahren weiter in die Länge zieht. Auch deshalb gerät Fohrmann nun auch innerparteilich immer mehr unter Druck.