Tipps für die Bürger
Sachverständigengutachten bei Mieterhöhung auch ohne Besichtigung gültig
Jede Erhöhung der Miete muss durch ein gesetzliches Begründungsmittel erklärt werden. Dies können ein geltender Mietspiegel, Vergleichsmieten oder ein Sachverständigengutachten sein. Im Fall des Gutachtens ist das Mieterhöhungsverlangen auch dann begründet, wenn der Sachverständige das Objekt gar nicht besichtigt hat. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof.