AfD siegt vor Gericht! – Bayerischer Verfassungsschutz darf uns nicht mehr als Verdachtsfall bezeichnen und nachrichtendienstlich beobachten

Das Verwaltungsgericht München hat dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz heute untersagt, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Der Verfassungsschutz darf die AfD nur noch anhand öffentlich zugänglicher Quellen beurteilen. Außerdem wurde dem Landesamt verboten, die Partei öffentlich als „Verdachtsfall“ für angebliche verfassungsfeindliche Bestrebungen zu bezeichnen. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, kommentiert dies wie folgt: