Politik
Steuerzinsen verfassungswidrig – AfD hatte bereits Neuregelung vorgeschlagen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat verfassungswidrig ist. Die bisherigen Vorschriften sind rückwirkend ab 2019 nicht mehr anwendbar. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, kommentiert dies wie folgt: