Pressemitteilung
Urteil: Großer Erfolg für Desiderius-Erasmus-Stiftung!
Zum heutigen Stiftungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung erklärt die Vorsitzende Erika Steinbach:
Zum heutigen Stiftungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung erklärt die Vorsitzende Erika Steinbach:
Das Bundesverfassungsgericht hat die im April 2021 beschlossene „Bundesnotbremse“ für rechtmäßig erklärt. Damit wird der Rechtsstaat auch für die Zukunft zu schweren Einschnitten in die Freiheitsrechte der Bürger legitimiert. Dazu der Kommentar von Franz Bergmüller, wirtschaftspolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt entschied, darf Spanien illegale Migranten an der Grenze umgehend abschieben. Um zu dem Recht auf Aufenthalt in Europa, oder auch zu Zugang zu Anwälten zu kommen, müssen die Migranten zunächst auf legale und nicht auf illegale Weise einreisen, so das in Straßburg ansässige Gericht.
Wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschied, darf die Bankenunion weiter bestehen. Laut dem Urteil vom 30. Juli sind die Regelungen zur europäischen Bankenaufsicht und Bankenabwicklung mit dem Grundgesetz vereinbar. Franz Bergmüller, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, übt scharfe Kritik an dieser Entscheidung: