Peter Boehringer: Bundesamt für Verfassungsschutz unterzeichnet Stillhalteerklärung betreffend Kommentierung von AfD-Europa-Kandidaten

Der AfD-Bundesverband hatte am 1. August den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Haldenwang auf Unterlassung abgemahnt. Haldenwang hatte öffentlich und noch während der laufenden Listen-Aufstellungsversammlung der AfD zur EU-Wahl 2024 die vermutete Verfassungs(un)treue gewählter und auch ungewählter Kandidaten kommentiert. Am heutigen 3. August unterzeichnete das BfV nun ggü. dem VG Köln und ggü. der AfD eine „Stillhaltezusage“ bis zum Ende der noch bis zum 6. August laufenden AfD-Europawahlversammlung. Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

AfD siegt vor Gericht! – Bayerischer Verfassungsschutz darf uns nicht mehr als Verdachtsfall bezeichnen und nachrichtendienstlich beobachten

Das Verwaltungsgericht München hat dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz heute untersagt, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Der Verfassungsschutz darf die AfD nur noch anhand öffentlich zugänglicher Quellen beurteilen. Außerdem wurde dem Landesamt verboten, die Partei öffentlich als „Verdachtsfall“ für angebliche verfassungsfeindliche Bestrebungen zu bezeichnen. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, kommentiert dies wie folgt: