Eine Übersicht über interessante und wichtige Informationen zu verschiedenen Themen:

Milliardenverlust bei der Deutschen Bahn!

Es war ein Riesenfehler, die Bahn als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu privatisieren. Öffentliche Daseinsvorsorge gehört in staatliche Hand, damit alle Bürger an den Leistungen partizipieren können. Ein privates Unternehmen hat immer eine Gewinnerzielungsabsicht. Viele Regionalstrecken sind von der Bahn schon abgestoßen worden und die Kommunen mussten die Strecken übernehmen. Das jetzige Bahnkonstrukt ist eine Pseudoprivatisierung und funktioniert als Zwitter eben nicht.
Der Bürger muss sich auf die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs verlassen können, was schon länger nicht mehr der Fall ist, weil die Bahn kaputt gespart worden ist, anstatt Investitionen in die Zukunft zu tätigen.
Franz Bergmüller, erfahrener Verkehrspolitiker und Rosenheimer AfD Landtagsabgeordneter

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Wie Deutschland Essen geht

Wie eine aktuelle Studie von Januar dies laufenden Jahres zeigt, nehmen immer weniger Menschen gastronomische Leistungen in Anspruch. Grund dafür sind unter anderem die massiven Preissteigerungen und die Erhöhung der Mehrwertsteuer in diesem Jahr.

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Mehrheit der Deutschen für Reform des Streikrechts!

Nach dem sechsten Bahnstreik in der laufenden Tarifrunde zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL sieht die Mehrheit der Deutschen eine Reform des Streikrechts für notwendig an.

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Fakten zu Familienunternehmen

  • 57 Prozent der in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigen sind in familienkontrollierten Unternehmen tätig
  • Ca. 80 Prozent der bundesweit ausbildenden Betriebe sind Familienunternehmen
  • 90 Prozent aller privaten Unternehmen in Deutschland sind familienkontrolliert

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Rechtsanwalt zu einer aktuellen Gerichtsverhandlung in München

Heute Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht München. 
Mein Mandant war angeklagt, weil er angeblich drei Kinderärzte aus Wedel, die sich weigerten, Kinder ab 6 Monaten, die nicht mRNA-gespritzt sind, zu behandeln, als „widerliche Faschisten“ bezeichnet haben soll. 

Die Richterin am Amtsgericht München ist der Auffassung, dass die Bezeichnung als „widerlicher Faschist“ immer und in jedem Fall eine Beleidigung darstellt. Weder die Umstände noch der Zusammenhang in dem die Aussage „widerliche Faschisten“ fällt, spielt eine Rolle.
Der Staatsanwalt hat in seinem phänomenalen Geschichtsverständnis sogar erklärt, dass die Bezeichnung als Faschist gleichzusetzen sei mit der Bezeichnung als Nazi. 

Was lernen wir daraus:

Jeder, der bei einer sogenannten „Demo gegen Rechts“ mitmacht und mit einem Schild oder Banner irgendjemanden als Faschisten bezeichnet, dürfte sich nach Ansicht des Amtsgerichts München strafbar machen. Außer das Gericht kommt in seinem Urteil zu der Auffassung, dass es „widerliche Faschisten“ gibt und „nicht widerliche Faschisten“. Bei der aktuellen Gesinnungsjustiz kann ich mir das durchraus vorstellen.
Wer „Lockdowns“ anordnet oder Maskenpflicht auferlegt und 2G durchsetzt, ist ein „fürsorglicher Faschist“ – „widerlich“ wird es erst dann, wenn Menschen, die Grund- und Menschenrechte schätzen, diese „fürsorglichen Faschisten“ für ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit kritisieren. Ab dann schlägt der Staat mit voller Härte zu.

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