Der Landtagsabgeordnete Toni Schuberl (Bündnis 90/Die Grünen) hatte Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder im Oktober 2025 auf Instagram als „Volldepp“ bezeichnet. In einer Schriftlichen Anfrage an die Staatsregierung fragte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, ob gegen Schuberl ein Strafverfahren eingeleitet wurde und falls ja, wie dieses ausgegangen ist. In Betracht kommt insbesondere § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Das Justizministerium erklärte in seiner Antwort vom 23. September 2026, dass die Staatsanwaltschaft Passau erst aufgrund Maiers Anfrage geprüft hat, ob überhaupt ein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten besteht. Ein Ermittlungsverfahren wurde daraufhin nicht eingeleitet.
 
Christoph Maier erklärt dazu:
 
„Der sogenannte ‚Majestätsbeleidigungsparagraf‘ des § 188 StGB soll Politiker besonders vor Beleidigung schützen. Offensichtlich wird er willkürlich angewandt: Wenn ein grüner Abgeordneter den Ministerpräsidenten beleidigt, wird die Staatsanwaltschaft erst auf Nachfrage tätig. Sie verneinte in diesem Fall jeglichen Anfangsverdacht.
Diese Anwendungswillkür untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und nährt den Verdacht, dass § 188 nur dann zur Anwendung kommt, wenn es politisch opportun erscheint. Es entsteht der Eindruck: ‚Die Kleinen hängt man, und die Grünen lässt man laufen.‘
In einem Rechtsstaat darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Wir fordern daher die komplette Abschaffung der „Majestätsbeleidigung“. Denn eine Politiker-Beleidigung ist nicht mehr und nicht weniger zu ahnden als die eines jeden Bürgers.“

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