Pressemitteilung
Christoph Maier: Willkürliche Anwendung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“: Ein grüner Politiker darf Söder straffrei „Volldepp“ nennen – Staatsanwaltschaft wird erst auf Nachfrage tätig
Der Landtagsabgeordnete Toni Schuberl (Bündnis 90/Die Grünen) hatte Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder im Oktober 2025 auf Instagram als „Volldepp“ bezeichnet. In einer Schriftlichen Anfrage an die Staatsregierung fragte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, ob gegen Schuberl ein Strafverfahren eingeleitet wurde und falls ja, wie dieses ausgegangen ist. In Betracht kommt insbesondere § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Das Justizministerium erklärte in seiner Antwort vom 23. September 2026, dass die Staatsanwaltschaft Passau erst aufgrund Maiers Anfrage geprüft hat, ob überhaupt ein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten besteht. Ein Ermittlungsverfahren wurde daraufhin nicht eingeleitet.