Eine Übersicht über interessante Berichte der Staatsregierung zu verschiedenen Themen:

Änderung der Voraussetzungen zur Bekämpfung der Stechmücke am Chiemsee
Antragsdrucksache 19/4344

  • Naturschutzbehörden der Landkreise Traunstein und Rosenheim haben am 09.04.2026 inhaltsgleiche Bescheide zur naturschutzrechtlichen Ausnahme für Bti-basierte Stechmückenbekämpfung im Naturschutzgebiet „Mündung der Tiroler Achen“ sowie betroffenen Biotopen erlassen.
  • Gegenüber dem am 31.12.2025 abgelaufenen Vorgängerbescheid: Ergänzung um Hubschrauber-Flugroute und Beprobung von Zuckmücken-Larven.
  • Kernauflagen der Bescheide: Ausbringung max. 2×/Jahr, Mindestpegel 116 cm, Dosierung max. 400 g/ha, Ausbringung per Hubschrauber mit Mindestflughöhen, Larvendichte-Schwellenwerte; Befristung bis 31.12.2028.
  • Pegelunabhängiges Kriterium für Bekämpfungsmaßnahmen am südlichen Chiemsee bisher nicht gefunden; Naturschutzbehörden begleiten den Abwasser- und Umweltverband (AUV) Chiemsee konstruktiv bei der Kriteriensuche.
  • Pilotprojekt zur Identifikation eines geeigneten pegelunabhängigen Kriteriums geplant.

Beleghebammen retten
Antragsdrucksache 19/9854

  • Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) hat sich mit Schreiben vom 24.10.2025 an GKV-Spitzenverband und Bayerischen Hebammen Landesverband e.V. (BHLV) gewandt; GKV-Spitzenverband um Entgegenkommen bei Beleghebammen gebeten.
  • Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV) und GKV-Spitzenverband haben sich im März 2026 auf Überarbeitung des Hebammenhilfevertrags und Anpassung der Vergütungspositionen ab 01.04.2026 geeinigt; laufende Klage des DHV gegen Schiedsspruch zurückgenommen.
  • Neue befristete Gebührenposition (bis 31.12.2027): Beleghebammen können ambulante Hilfeleistungen im klinischen Setting zur Abklärung akuten Behandlungsbedarfs erbringen.
  • Zulage für 1:1-Betreuung künftig in 5-Minuten-Zeiteinheiten (statt Pauschale) abrechenbar; auch bei einmaligem Schichtwechsel und kürzeren Zeiträumen möglich.
  • Konkrete Auswirkungen abzuwarten; BHLV steht bzgl. Abrechnungsergebnisse ab 01.04.2026 mit StMGP im Austausch.

Weiterentwicklung der bayerischen Mittelschule
Antragsdrucksache 19/8589

– Zwischenbericht –

  • Kultusministerium (StMUK), 29.04.2026. Initiative „Mittelschule – stark für jeden Weg“ unter Staatsministerin Anna Stolz. Umsetzung schrittweise ab SJ 2026/2027. Abschlussbericht voraussichtlich Q4 2026.
  • Ausgangslage
  • Schülerzahlen 2024/2025: 207.248 (+15.251 ggü. SJ 2021/2022); Übertrittsquote stabil bei 28,7 %.
  • Zunehmende Heterogenität der Schülerschaft; Kompetenzrückgänge in Deutsch und Mathematik (PISA, IQB-Studien).
  • Herausforderndes Verhalten als meistgenanntes Problem (Deutsches Schulbarometer 2025).
  • Beteiligungsprozess
  • Arbeitsgruppe aus Schulpraktikern eingerichtet; Einbindung wissenschaftlicher Gutachten und Schulleistungsstudien.
  • Dialogforum mit Verbänden und Mittelschulwerkstätten als Beteiligungsformat; ca. 650 Rückmeldungen, weit überwiegend positiv.
  • Maßnahmen – Schwerpunkt „Zeit“
  • Schulversuch „JAMI“ (jahrgangsübergreifendes Lernen) wird ausgeweitet: flexible Eingangsstufe Jgst. 5/6 mit Option auf drittes Jahr.
  • Spielräume in Stundentafel Jgst. 5–7: temporäre Verschiebung zugunsten Basiskompetenzen Deutsch, Mathematik, Englisch.
  • Schulversuch integrierter M-Zug Jgst. 7–9 als Alternative zum etablierten M-Zweig.
  • Maßnahmen – Schwerpunkt „Zukunft“
  • Verpflichtende benotete Projektarbeit pro Schuljahr ab Jgst. 5.
  • Projektorientierte Abschlussprüfungen in GPG und Natur und Technik.
  • Schulversuch Persönlichkeitsbildung: Intensivpraktikum und Berufsentwicklungsgespräche.
  • Maßnahmen – Schwerpunkt „Ziele“
  • Ausweitung FiLBY (fachintegrierte Leseförderung) auf Jgst. 5 und 6.
  • Fortbildungsoffensive zu herausforderndem Verhalten und QuaMath.
  • Konzept Schulleitung im Team; Evidenzbasierung und professionelle Handlungsleitfäden.

Verkehrsdatenspeicherung rechtssicher ausgestalten – Kinderpornografie und Kindesmissbrauch effektiv verfolgen und verhindern
Antragsdrucksache 18/22532
– Zwischenbericht –

  1. Referentenentwurf des Bundes
    • Bundesministerium der Justiz (BMJV) hat am 22.12.2025 Referentenentwurf zur IP-Adressspeicherung veröffentlicht und Länderbeteiligung eingeleitet.
    • Kernpunkte: dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen bei Internetzugangsanbietern, Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten, klarstellende Regelung zur Funkzellenabfrage.
  2. Stellungnahme Bayerns
    • StMJ und StMI begrüßen Vorhaben grundsätzlich wegen verbesserter Ermittlungsmöglichkeiten.
    • Forderung: mindestens sechsmonatige Speicherfrist statt drei Monate.
    • StMWi lehnt IP-Speicherpflicht ab (Grundrechtseingriff, Zusatzaufwand für Provider, fehlende Rechtssicherheit).
  3. Nachbesserungsbedarf bei Sicherungsanordnung
    • Muss neben Verkehrsdaten auch Inhalts- und Nutzungsdaten bei digitalen Diensten umfassen – Anforderung der E-Evidence-Verordnung (EU) 2023/1543, anwendbar ab 18.08.2026.
    • Befugnis zur Verkehrsdatensicherung darf nicht auf Bundeskriminalamt beschränkt bleiben; Landespolizeien und Verfassungsschutzbehörden benötigen ebenfalls Zugriff.
  4. Weiterer Bericht bei Änderung des Sachstands, spätestens binnen sechs Monaten.

Verteidigungsfähigkeit stärken – transatlantische Verbundenheit bewahren: Lehren aus der Münchner Sicherheitskonferenz
Antragsdrucksache 19/5003

  1. Bundeswehr-Fördergesetz Bayern
    • Freistaat hat als erstes Bundesland umfassenden landesrechtlichen Rahmen geschaffen: Abbau bürokratischer Hemmnisse, Erleichterung militärischer Infrastrukturvorhaben, Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Staat, Hochschulen, Wirtschaft und Bundeswehr.
    • Wehrbeauftragter des Bundestages bezeichnet Gesetz als beispielhaft und als „Blaupause“ für andere Länder.
  2. Wirkung auf andere Bundesländer
    • Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zur Freistellung militärischer Bauvorhaben von Landesvorschriften seit Ende 2025 im Gesetzgebungsverfahren.
    • Nordrhein-Westfalen: Kabinettsbeschluss vom 20.01.2026 zur Änderung der Landesbauordnung – Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Bereich Sicherheit/Verteidigung nach bayerischem Vorbild.
  3. US-Streitkräfte in Bayern
    • Staatsregierung stärkt US-Stützpunkte durch Standort- und Willkommenspolitik, Unterstützung bei Truppenaufwuchs, beschleunigte Baumaßnahmen und politische Rückendeckung.
    • Staatskanzlei führt fortlaufend Gespräche mit US-Streitkräften, US-Verteidigungsministerium und US-Kongress.
    • Derzeit keine Hinweise auf geplanten Abzug von US-Kampfverbänden aus Bayern.
  4. Verteidigungsausgaben
    • Bundesratsinitiative Bayerns vom 08.03.2022 (BR-Drs. 106/22): Forderung nach >2 % des BIP für Verteidigung und dauerhafter Erhöhung des Verteidigungshaushalts.
    • Viele der geforderten Waffensysteme und Ausrüstungsgegenstände seither in Beschaffung (u.a. Hauptwaffensysteme, Drohnenbewaffnung, Munitionsvorräte).
    • Grundgesetzänderung vom 21.03.2025: Verteidigungsausgaben aus Schuldenbremse ausgenommen.
    • NATO-Gipfel Den Haag: neues Ausgabenziel 3,5 % BIP für Streitkräfte plus 1,5 % für verteidigungsrelevante Ausgaben (gesamt 5 %).
    • Bundesregierung hat erstmals Mittelfristige Finanzplanung mit Wachstumspfad auf >3 % BIP vorgelegt.